Kostensatzvereinbarungen
Der Landkreis Märkisch-Oderland übernimmt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten für die Leistungsangebote der freien Jugendhilfe. Dazu werden mit den Leistungserbringern gemäß § 78b Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Kostensatzvereinbarungen getroffen über:
- Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
- differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarung) und
- Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)
Vereinbarungen werden über die folgenden Leistungen getroffen:
- Ambulante Leistungen
- Teilstationäre Leistungen
- Stationäre Leistungen
Notwendige Unterlagen:
- Kostensatzantrag
- Leistungsbeschreibung § 27 (2) i. V. m. § 30 SGB VIII
- Leistungsbeschreibung § 27 (2) i. V. m. § 31 SGB VIII
- Anlage Personaltableau
- Kalkulation der Personal-, Sach- und Investitionskosten mittels Formblatt und Nachweisen (2%)
- Kalkulation der Personal-, Sach- und Investitionskosten mittels Formblatt und Nachweisen (6%)
- Abrechnung der Fachleistungsstunden
- bei teil- und stationären Leistungen die Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung (Betriebserlaubnis) gemäß § 45 SGB VIII
- bei ambulanten Leistungen Qualifikationsnachweise, gegebenenfalls Führungszeugnisse