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  • schnellere Internetverbindung

Heutzutage reicht ein normaler DSL-Anschluss kaum noch aus, auch äußere Einflüsse wie schlechtes Wetter spielen dort eine große Rolle. Große Datenmengen müssen durch die Leitungen, da meist nicht nur Smartphone und Computer angeschlossen sind, sondern auch der Fernseher, der Laptop, die Spielkonsolen usw.. Oft Funktionieren die Geräte nicht wie gewohnt und man sucht den Fehler bei den Geräten, jedoch liegt es meist an der schlechten Internetverbindung. Mit einem Glasfaseranschluss kann man beruhigt sein Smart Home nutzen ohne Angst vor Ausfällen zu haben.

  • Aufwertung der Immobilie und des Wohnortes

Ja richtig gelesen! Durch diesen kostenlosen Anschluss an das Haus steigt auch gleichzeitig der Wert. Gerade in der jetzigen Zeit und auch in Zukunft ist ein funktionierender und schneller Internetanschluss besonders Wertvoll. Man kann von zuhause aus damit arbeiten und auch viele neue Geräte wie Waschmaschinen oder Kühlschrank können mittlerweile per Internetanschluss ferngesteuert werden, mit Glasfaser ist gewährleistet das auch alles Funktioniert.

Ja, der alte Anschluss bleibt bestehen und wird auch nicht berührt von den Bauarbeiten oder beim endgültigen Einbau des Hausanschlusses. Das Breitbandnetzwerk hat nichts mit dem alten DSL Anschluss gemein. Dieser ist auch jederzeit für sie noch nutzbar.

Es werden nur zwei Löcher gegraben, einer auf der Straßenseite und einer vor Ihrer Hauswand. Von der Straßenseite aus wird unterirdisch gebohrt mit einer sog. Erdrakete, hierbei bleiben Ihr Blumenbeet oder Ihr Rasen unberührt. Sollte ein Baum dazwischen sein ist es in der Regel kein Problem mit einem Spühlbohrer diesen zu umgehen. Nur in seltenen Fällen ist es von Nöten eine offene Verlegung durchzuführen.

Nun wird ein Loch in Ihre Hauswand gebohrt (dieses wird natürlich Versiegelt und ist Wasser und Gas dicht). Es gibt hierbei drei Möglichkeiten: das Kabel wird an der Hauswand entlang geführt und es gibt eine gerade Bohrung in das Haus, man kann jedoch auch diagonal Bohren von innen nach außen in das Erdreich hinein und das Kabel ist von außen nicht zu sehen oder aber man bohrt vom Keller aus in das Erdreich und der Anschluss landet im Keller.

Grundlage des vom Landkreis Märkisch-Oderland koordinierten Breitbandausbaus ist die Richtlinie „Förderungen zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015. Hier gelten Haushalte mit ≥ 30 Mbit/s als versorgt und damit nicht förderfähig. Dies betrifft auch Haushalte welche „in den nächsten 3 Jahren“ durch eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen diese Bandbreite erreichen.  Neben den vergaberechtlichen Bestimmungen sind in diesem Ausbauprojekt auch die förderrechtlichen Bedingungen des Bundes einzuhalten.
Im Herbst 2016 erfolgte durch den Landkreis Märkisch-Oderland über  MRK Media AG und die Kanzlei Wirtschaftsrat Recht (nach Ausschreibung gemäß dem Breitbandausbauprogramm des Bundes) eine Erfassung zur Breitbandversorgung in Märkisch-Oderland, welche die Basis der Fördermittelbeantragung war und des jetzt laufenden konkreten Breitbandausbaus ist.
Die „Erfassung der Breitbandversorgung“ beinhaltete u. a. auch ein vergabe- und förderrechtlich vorgeschriebenes Markterkundungsverfahren (MEV). In diesem hatten die Telekommunikationsunternehmen (TKU) die Möglichkeit den Versorgungsgrad der von ihnen erschlossenen Haushalte und eventuell geplante eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten mitzuteilen.
Konnten die TKU eine Versorgung von ≥ 30 Mbit/s und/oder einen zukünftigen eigenwirtschaftlichen Ausbau, welcher eine Versorgung von ≥ 30 Mbit/s beinhaltet, glaubhaft im Sinne der Förderrichtlinie nachweisen, galten und gelten diese Adressen als versorgt und somit als nicht förderfähig. Im Umkehrschluss heißt das natürlich auch, dass Haushalte, welche nicht oder als nicht versorgt < 30 Mbit/s benannt wurden, als unterversorgt und damit förderfähig galten und gelten. Dies kann auch bedeuten, dass ein Haushalt, welcher praktisch eine Versorgung von ≥ 30 Mbit/s aufweist, im MEV aber nicht oder als nicht versorgt benannt wurde, als förderfähige Adresse zählt.
Es ist ebenso möglich, dass ein TKU, welches keine verbindliche Erklärung im MEV abgegeben hat, nach dem MEV eigenwirtschaftlich tätig geworden ist und dabei Haushalte mit höheren Bandbreiten versorgt hat. Auch diese Haushalte gelten weiterhin als unterversorgt und somit förderfähig im Sinne der Förderrichtlinie. Der Fördermittelgeber (Bund) möchte hierbei die „Rosinenpickerei“ unterbinden, welche massiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der am Markt tätigen TKU haben kann.