Hygieneüberwachung


Herzlich willkommen auf der Seite der Hygieneüberwachung. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen, sowie nützliche Formulare.

Aufgaben sind u. a.:

  • Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen, wie:
    • Schulen, Kindergärten u. a. Kinder- und Jugendeinrichtungen
    • Krankenhäuser, Arztpraxen und ähnlichen medizinischen Einrichtungen
    • Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens
    • Behandlungs-, Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen
    • Gemeinschaftsunterkünfte
    • Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens
    • Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
    • Einrichtungen der Schönheitspflege und Körperkunst
  • und deren Beratung
  • Prüfen der Rahmenhygienepläne in diesen Einrichtungen

Kosten/Gebühren:
Die Berechnung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Hier finden Sie das Formular für die Anzeige gemäß § 3 Abs. 2 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG.