Allgemeine Informationen der Fahrzeugzulassungsbehörde

 
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Verweigerung der Zulassung eines Fahrzeuges
Sie sind verpflichtet, folgende Änderungen umgehend der Fahrzeugzulassungsbehörde mitzuteilen
Änderung Ortsname/Straßenname
Vollmacht
Personalausweis/Reisepass/HU-Bescheinigung
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
IBAN
Reservierung von Kennzeichen
Gebührenspiegel
Republik Polen
Information für ukrainische Fahrerinnen/Halterinnen und Fahrer/Halter

 

Verweigerung der Zulassung eines Fahrzeuges

Am 20. April 2006 trat das Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen in Kraft. Diese Rechtsnorm trifft alle die Kfz.-Halter, die aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen, einschließlich Kfz.-Haftpflichtversicherungsproblemen noch Schulden beim Landkreis haben.

Sie sind verpflichtet, folgende Änderungen umgehend der Fahrzeugzulassungsbehörde mitzuteilen:

- Änderung der Wohnanschrift, Änderung des Namens

- technische Änderungen am Fahrzeug

- die Veräußerung des Fahrzeugs

(bis zum Eingang der Veräußerungsanzeige in der Fahrzeugzulassungsbehörde   bleiben Sie der Halter des Fahrzeugs)

Änderung Ortsname/Straßenname

Ändert sich der Wohnsitz oder durch andere amtliche Maßnahmen der Ortsname, der Straßenname oder die Hausnummer, ist es erforderlich, sofort die Zulassungsbehörde zur Aktualisierung der Fahrzeugdokumente aufzusuchen. Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein ist im Zusammenhang mit amtlichen Änderungen z. B. durch die Gemeinden gebührenfrei. Die Ortsteilnamen werden bei den vorzunehmenden Änderungen mit übernommen.

Vollmacht

Soll eine andere Person als der Halter des Fahrzeugs in der Zulassungsbehörde handeln, benötigt diese Person eine Vollmacht, den originalen Personalausweis/Pass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) vom Fahrzeughalter und die IBAN und BIC zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats gemäß § 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz. (zum Formular)

Personalausweis/Reisepass/HU-Bescheinigung

Es sind immer Originaldokumente vorzulegen, auch Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung, HU-Bescheinigung

Der deutsche Reisepass enthält keine genaue Anschrift, deshalb wird bei der Erhebung der persönlichen Daten immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) des zuständigen Einwohnermeldeamtes verlangt.

elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Eine eVB ist eine durch den Versicherer in einer Datenbank bereitgestellte Versicherungsbestätigungsnummer. Diese eVB besteht aus einem siebenstelligen alphanumerischen Code z.B.“G2FF5A2“. Mit Hilfe der eVB kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Fahrzeughalter eine Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde, diese ggf. aus der Datenbank online abrufen und die Daten elektronisch in das Fahrzeugregister übernehmen.

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IBAN

Für die Zulassung bzw. Umschreibung eines Fahrzeugs ist zwingend die IBAN erforderlich.

Sie können das Formular für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuern (SEPA-Lastschriftmandat) vorab ausfüllen, Sie finden es hier.

Reservierung von Kennzeichen

In Verbindung mit der Außerbetriebssetzung eines Fahrzeugs besteht die Möglichkeit der Reservierung des bisherigen Kennzeichens für ein Jahr.

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Gebührenspiegel

(€ = Euro)

Neuzulassung: 27,60 €
Umschreibung mit Kennzeichenwechsel: 30,20 €
Umschreibung bei Kennzeichenmitnahme innerhalb Märkisch-Oderland: 19,90 €
Umschreibung bei Kennzeichenmitnahme von außerhalb (Umzug): 17,60 €
Wiederzulassung eigenes Fahrzeug ohne Kennzeichenwechsel: 12,50 €
Wiederzulassung mit Kennzeichenwechsel: 30,20 €
Kennzeichenwechsel aufgrund Verlust oder Diebstahl: 28,20 €
Änderung Saisonzeitraum: 27,90 €
Außerbetriebsetzung:  7,80 €–8,10 €
Verwertungsnachweis:  5,40 €–10,50 €
Ausfuhrkennzeichen: 34,60 €
Kurzzeitkennzeichen:  13,10 €
Namensänderung/Wohnortwechsel innerhalb Märkisch-Oderland: 11,10 €–12,30 €
Technische Änderung: 12,00 €
100 km/h Aufkleber mit blauer Plakette:  3,30 €
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I: 11,40 €
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II: 14,10 €
Umtausch auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II:  5,10 €
Neue Zulassungsbescheinigung Teil II:  3,80 €
Ungetyptes Fahrzeug: 15,30 €
Allonge:  0,30 €
Briefversand an Bank: 10,20 €
Aufbewahrung eines Bankbriefes:  5,10 €
Feinstaubplakette:  5,00 €
Reservierung eines Kennzeichens:  2,60 €
Wunschkennzeichen: 10,20 €
Versicherung an Eidesstatt: 30,70 €
Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II: 13,80 €
Erteilung  der Betriebserlaubnis § 21 StVZO und § 13 EG-FGV: 39,80 €
Ausnahmegenehmigung für kleine Kennzeichen: 35,00 €
Neue Siegelplaketten:  3,80 €–5,50 €

 

Republik Polen

Wenn der Fahrer nicht der Eigentümer ist und der Eigentümer nicht mitfährt, benötigen Sie zurzeit folgendes Formular „Berechtigung“. Das Formular finden Sie hier.

Information für ukrainische Fahrerinnen/Halterinnen und Fahrer/Halter

Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen dazu, wie Sie (1) für Ihr Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und (2) Ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen lassen, also ein deutsches Kennzeichen erhalten.

Die Merkblätter sind in hier Deutsch, Englisch und Ukrainisch hinterlegt.

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