Infektionsschutz


Herzlich willkommen auf der Seite des Infektionsschutzes. Nachfolgend finden sie nähere Informationen, Formulare, sowie nützliche Links.

Ziel des Gesundheitsamtes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Aufgaben sind u. a.:

  • Ermittlungen und Umgebungsuntersuchungen bei Auftreten von Infektionskrankheiten
  • Festlegung und Überwachung von Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten
  • Erfassung von Infektionskrankheiten
  • tägliche oder ggf. sofortige Meldung von infektiösen Erkrankungen an das Landesgesundheitsamt und das RKI
  • Überwachung und Beurteilung der epidemiologischen Lage im Kreisgebiet
  • enge Zusammenarbeit mit Arztpraxen, Laboren, Krankenhäusern und Kliniken, Gemeinschaftseinrichtungen usw.
  • Ahndung von Verstößen gegen die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz

Gesetzliche Grundlage:
Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Formular:
Meldepflichtige Krankheiten

Weitere Informationen finden Sie unter: