Nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dauert es im Mittel vier bis sechs Tage (je nach Virusvariante), bis sich erste Symptome (Krankheitszeichen) von COVID-19 entwickeln. Die häufigsten sind:

  • Husten,
  • Fieber,
  • Schnupfen und
  • Störung des Geruch- oder Geschmackssinns.

Weitere Symptome sind:

  • Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen sowie allgemeine Schwäche. Auch über Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall sind ebenfalls möglich

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) tritt bei 42 Prozent der in Deutschland erfassten COVID-19-Fälle Husten auf. Mehr als ein Viertel (26 Prozent) der Betroffenen hat Fieber. Schnupfen wird von fast einem Drittel (31 Prozent) der Erkrankten berichtet. Bei etwa jedem fünften Erkrankten (19 Prozent) machen sich Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns bemerkbar.

Bei Symptomen wie Husten, erhöhter Temperatur oder Fieber, Schnupfen, Kurzatmigkeit, Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeiner Schwäche, die auf COVID-19 hindeuten könnten, sollten Sie zu Hause bleiben und testen sie sich gegebenenfalls zu Hause selbst. Bitte kontaktieren sie ihren Hausarzt oder ihre Kinderarztpraxis (die Vertretungspraxis) telefonisch zwecks Abklärung. Außerhalb der Praxiszeiten oder sollten sie keine betreuende Arztpraxis haben, können sie sich auch an den Kassenärztlichen Notdienst (116117) oder eine Bereitschaftspraxis wenden.

In Notfällen (z. B. Atemnot) wenden Sie sich an den Notruf 112 oder eine Rettungsstelle.

 

Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet sind, müssen nicht mehr zwingend in häusliche Isolation. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.

Trotz des Wegfalls der Absonderungspflicht sind weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die bekannten AHA+L-Verhaltensregeln zu beherzigen, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Das bedeutet: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften. Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden.

Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen wurde im Landkreis Märkisch-Oderland zum 13. Februar 2023 aufgehoben.

 

Sollten Sie an einem Genesenenstatus interessiert sein, so beachten Sie bitte das dieser ausschließlich auf der Basis eines positiven PCR-Testergebnisses von Arztpraxen oder Apotheken erstellbar ist.

Infos über den Genesenennachweis:

  • nur nach einer Bestätigung durch einen PCR-Test (Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis)
  • QR-Code für die Handy-App: das Ergebnis des PCR-Tests sollte vom abstreichenden Arzt/Teststelle ausgehändigt werden --> mit dem Testergebnis kann in der Apotheke oder beim Arzt ein QR-Code erstellt werden, um den Nachweis digital in einer Handy-App zu speichern