Bürger


Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe. 
Einige Seiten befinden sich noch im Aufbau und werden nach und nach erstellt bzw. überarbeitet. 

Einverständniserklärung zur Beschäftigung eines Kindes / Jugendlichen gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG )

Sie benötigen das Einverständnis des Jugendamtes zur Beschäftigung Ihres Kindes gemäß § 6 JArbSchG?

Zusammen mit Ihrem Kind werden Sie zu einem kurzen Gespräch ins Jugendamt eingeladen.

Das Gespräch erfolgt nur nach terminlicher Vereinbarung (03346 850-6417). Bitte beachten Sie, dass zum Gespräch bereits das Einverständnis der Personensorgeberechtigen, des Arztes und der Schule vorliegen muss.

 

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