Schulabgangsuntersuchungen


Herzlich willkommen auf der Seite der Schulabgangsuntersuchung. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen, sowie wichtige Formulare.

Erstuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) einschließlich Nachuntersuchungen nach dem JArbSchG

Um die Jugendlichen beim Übergang in das Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu schützen, müssen diese gemäß § 32 JArbSchG vor Aufnahme einer Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit untersucht werden. Diese Aufgabe wurde in Brandenburg ausschließlich dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes als Pflichtaufgabe übertragen.

Nach der Untersuchung erhalten die Jugendlichen eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber und eine zweite für den Sorgeberechtigten. Es wird empfohlen, diese Bescheinigung für den Arbeitgeber zu kopieren. Damit wird eine gleichzeitige Mehrfachbewerbung möglich, da diese Bescheinigung bei jeder Einzelbewerbung verlangt wird.

Nach § 33 des JArbSchG muss dem Arbeitgeber ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung bzw. Ausbildung der Nachweis einer Nachuntersuchung durch den Jugendlichen erbracht werden. Diese Nachuntersuchung kann durch die Ärzte des Jugendgesundheitsdienstes oder den Hausarzt erfolgen.

Wird die Untersuchung beim Hausarzt durchgeführt, benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser wird im zuständigen Gesundheitsamt gegen Vorlage des Personalausweises ausgehändigt.

Frau Dipl.-Med. Steffi Ledwon
Gesundheitsamt
Leiterin Fachdienst
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Gesundheitsamt
Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheitsdienst DO SEE
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Gesundheitsamt
Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheitsdienst DO SRB
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Gesundheitsamt
Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheitsdienst DO FRW
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