Heilpraktikererlaubnis


Herzlich willkommen auf der Seite der Heilpraktikerüberprüfung. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu der Heilpraktikererlaubnis, sowie nützliche Links.

Die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis wird beim Gesundheitsamt beantragt.

Voraussetzungen:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • bestandene Kenntnisüberprüfung oder
  • ausreichende Fachkenntnisse
       (Erlaubniserteilung nach Aktenlage ohne Kenntnisüberprüfung)

Um die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis zu beantragen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • das Antragsformular (hier zu finden) 
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 (Ausstellungsdatum: nicht früher als einen Monat vor Einreichung)
  • eine ärztliche Bescheinigung im Original (über die gesundheitliche Eignung des Berufes, nicht älter als 1 Monat)
  • ein Nachweis darüber, dass Sie mindestens die Volksschule abgeschlossen haben (Kopie Ihres Schulabgangszeugnisses, beglaubigte Kopie)

Die Kenntnisüberprüfung findet im Gesundheitsamt in Potsdam statt. 

Nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens bzw. nach erfolgreichen Abschlüssen der schriftlichen und mündlichen Heilpraktikerprüfungen erhält der Antragsteller dann vom Gesundheitsamt Märkisch-Oderland die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/in" oder "Heilpraktiker/in für Psychotherapie" oder Heilpraktiker/in für Physiotherapie" ohne Bestallung.

Termine:
Den schriftlichen Teil der Überprüfungen führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:

  • am dritten Mittwoch im März
    (Anmeldungszeitraum vom 01. bis 31. Dez. des Vorjahres)
  • am zweiten Mittwoch im Oktober
    (Anmeldungszeitraum vom 01. bis 31. Juli des laufenden Jahres)

Gebühren:
Die Kosten für die Überprüfung durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam betragen:

  • 372 € für die schriftliche Überprüfung (fällig im o. g. Anmeldezeitraum)
  • 357 € für die mündliche Überprüfung (fällig nach bestandener schriftlicher Überprüfung)
  • 106 € für die Prüfung des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzung inkl. Erlaubniserteilung (fällig nach der mündlichen Überprüfung)

 

Die Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage kann auch ohne Kenntnisüberprüfung erteilt werden, jedoch nur beschränkt auf das Gebiet der:

  • Physiotherapie oder
  • Psychotherapie

Voraussetzungen Physiotherapie:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • Berufserlaubnis als Physiotherapeut/in als beglaubigte Kopie
  • vierjährige berufliche Tätigkeit mit mind. 30 Std./Woche
  • erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse durch:
    • eine Schulung (mit mind. 60 Unterrichtsstunden und einer bestandenen schriftliche Erfolgskontrolle)
         oder
    • eine Osteopathie-Weiterbildung
         oder
    • ein Studium der Physiotherapie


Voraussetzungen Psychotherapie:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • Diplom oder Master in Psychologie als beglaubigte Kopie
  • das Fach „Klinische Psychologie“ als Teil der Diplom- oder Masterprüfung (Nachweis!)


Gebühren:

  • bei Erlaubniserteilung: 141,00€
  • bei Ablehnung:              105,75€

Im Falle des Rücktritts von der Überprüfung, bei Nichtteilnahme und bei Nichtbestehen der Kenntnisüberprüfung fällt eine Verwaltungsgebühr/Aufwandsentschädigung in Höhe von 51,00 Euro an.

Weitergehende Informationen zum Verfahren können Sie gerne im Internet unter vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008102.php  nachlesen.

Gesetzliche Grundlage ist der § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939. Demnach bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt im Besitz einer Approbation zu sein. Die Richtlinie zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 12. September 2001 regelt im Punkt 4 das Erlaubnisverfahren.