Schlachttieruntersuchung von Geflügel im Herkunftsbetrieb


Hühner, Truthühner, Enten, Gänse und andere Geflügelarten sind grundsätzlich vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung zu unterziehen. Eine Schlachtgeflügeluntersuchung im Herkunftsbestand ist nicht zwingend erforderlich, wenn nicht mehr als 10.000 Stück Geflügel jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet und direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher abgegeben werden.

Anmeldung zur Schlachttieruntersuchung

Die Anmeldung soll rechtzeitig, möglichst drei Werktage, vor Beginn der Verladung erfolgen. Bitte verwenden Sie dazu das unten angefügte Formular.

Welche Unterlagen sind bei der Untersuchung vorzulegen?

Vorzulegen sind eine "Stallkarte" und die Informationen zur Lebensmittelkette.

Welche Gebühren werden erhoben?

Für die Durchführung der Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb werden kostendeckende Gebühren erhoben.