Allgemeine Informationen der Fahrerlaubnisbehörde


Die allgemeinen Informationen geben Ihnen einen Überblick zum Thema „Führerschein“.

Erwerb einer Fahrerlaubnis

Der Antrag auf Ersterteilung der Klassen A1, AM, L, T kann frühestens mit 15 ½ Jahren gestellt werden. Der Antrag auf Erteilung der Klassen A2, B, BE kann frühestens mit 17 ½ Jahren und Klasse A (unbeschränkt) frühestens mit 24 Jahren gestellt werden (vgl. § 10 FeV).

Die Antragstellung kann auch über die zuständige Amts-/Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgen.

Neuerteilung des Führerscheins nach Entziehung oder Verzicht

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde verloren haben, muss die Fahrerlaubnis wieder erteilt bzw. neu erteilt werden.

Dieses Verfahren gilt auch für die Ersterteilung nach einer gerichtlichen Sperre oder wenn gegen einen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis eine Sperre ausgesprochen wurde. Dies gilt auch, wenn der Erstantrag auf eine Erlaubnis abgelehnt wurde.

Die neue Fahrerlaubnis kann frühestens nach Ablauf der Sperrfrist erteilt werden, dabei muss die Erlaubnis neu beantragt werden. Im Idealfall sollte der Antrag bereits circa 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Internationaler Führerschein

Wollen Sie im Ausland auf das Autofahren nicht verzichten, könnte ein internationaler Führerschein erforderlich sein.

Der internationale Führerschein ist für maximal 3 Jahre gültig. Wenn allerdings eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D eingetragen werden soll, deren Frist geringer als 3 Jahre ist, verkürzt sich auch der internationale Führerschein auf die Frist der eingetragenen Klassen C oder D.

Dieser wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Der Antrag ist nur möglich, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Märkisch-Oderland hat und der Führerschein bereits im neuen EU-Kartenformat vorliegt. Sollten Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein haben, muss dieser zunächst in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder persönlich zur Verfügung.