Wohngeldbehörde Seelow


Herzlich willkommen auf der Seite der Wohngeldbehörde. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen, sowie nützliche Links und wichtige Formulare.

Wohngeld wird bewilligt:

  • als Mietzuschuss (für Mieter/Untermieter einer Wohnung und rechtlich Gleichgestellte z. B. Heimbewohner) oder
  • als Lastenzuschuss (für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sowie rechtlich Gleichgestellte),
    wenn es sich um selbstgenutzten Wohnraum handelt.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von:

  • Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem SGB II,
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie
  • Leistungen nach dem SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistungen gehören,
    wenn bei der Leistungsberechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

 

Anträge auf Wohngeld zum Ausfüllen am PC:

Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss

Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss

Hinweise für den Wohngeldantrag

Weiterleistungs- beziehungsweise Erhöhungsantrag

Angaben des Vermieters zum Wohnraum

Verdienstbescheinigung WG

Wohngeldantrag nach dem Wohngeldgesetz (WOGG) für dauerhaft im Heim lebende Personen

Mit einem Klick kommen Sie auf die Seite des Wohngeldrechners. Hier können Sie unverbindlich prüfen, ob ggf. ein Wohngeldanspruch besteht.

Weitere Informationenfinden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung.

Sie können sich natürlich auch direkt an die Mitarbeiter der Wohngeldbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland wenden. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Telefon: Buchstaben: Zimmer:
03346 850-6534 L, M, N, T, U, V, W A-225
03346 850-6531 C, F, G, I, J, K A-224
03346 850-6532 A, B, O, P, Q, R, X, Y, Z A-222
03346 850-6535 D, E, H, S A-225a


Hinweis:

Sollten Sie bereits Wohngeldleistungen beantragt und eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, dass ggf. nach dem neuen Wohngeldrecht ab 01.01.2023 ein Wohngeldanspruch besteht. Zur Prüfung ist eine erneute Antragstellung erforderlich.
Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Für die Bewohner der Stadt Strausberg ist die Stadtverwaltung Strausberg zuständig.

 

 

Frau Doreen Birke
Fachdienst Sicherung des Lebensunterhaltes
Leiterin Fachdienst
Kontaktdaten