Wohngeldbehörde Seelow
Herzlich willkommen auf der Seite der Wohngeldbehörde. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen, sowie nützliche Links und wichtige Formulare.
Wohngeld wird bewilligt:
- als Mietzuschuss (für Mieter/Untermieter einer Wohnung und rechtlich Gleichgestellte z. B. Heimbewohner) oder
- als Lastenzuschuss (für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sowie rechtlich Gleichgestellte),
wenn es sich um selbstgenutzten Wohnraum handelt.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von:
- Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem SGB II,
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
- Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie
- Leistungen nach dem SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistungen gehören,
wenn bei der Leistungsberechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
Anträge auf Wohngeld zum Ausfüllen am PC:
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
Angaben des Vermieters zum Wohnraum
Wohngeldantrag nach dem Wohngeldgesetz (WOGG) für dauerhaft im Heim lebende Personen
Sie können sich natürlich auch direkt an die Mitarbeiter der Wohngeldbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland wenden. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
Telefon: | Buchstaben: | Zimmer: |
03346 850-6534 | L, M, N, T, U, V, W | D-015 |
03346 850-6531 | C, F, G, I, J, K | D-014 |
03346 850-6532 | A, B, O, P, Q, R, X, Y, Z | D-002 |
03346 850-6535 | D, E, H, S | D-003 |
Für die Bewohner der Stadt Strausberg ist die Stadtverwaltung Strausberg zuständig.