Informationsbereich MedPersonal
Informationsbereich MedPersonal
Hinweise beim Auftreten von Corona-Erkrankungen innerhalb Ihrer Einrichtung:
1. Koordinierungsperson(en) (nach §35 IfSG) sowie die Erreichbarkeit mitteilen
2. Testungen innerhalb Ihrer Einrichtungen (Mitarbeiter/ Bewohner) gemäß Testkonzept:
Sollten Antigen-Tests mit positivem Ergebnis vorliegen, besteht die bundeseinheitliche Meldepflicht. Diese verpflichtet zur Absetzung der schriftlichen Meldung an das zuständige Gesundheitsamt.
Auch ein positives Antigen-Testergebnis führt zu einer Isolationspflicht.
3. Meldung absetzen mit zur Verfügung gestelltem Formular (Meldeformular und Checkliste) maschinenlesbar übermitteln
Isolationszeiträume:
mindestens 10 Tage | Bewohner von Pflege-, Altersheime, Wohnstätten, Wohnungen mit Nutzung von Gemeinschaftsräumen (ggf. beim betreuten Wohnen), Intensivpflege-Einrichtungen oder-WG´s1 |
mindestens 5 Tage: |
Mitarbeiter von o.g. Einrichtungen, Tagespflege-Klienten, Klienten im ambulanten Pflegedienst (siehe Allgemeinverfügung des Landkreises Märkisch-Oderland) |
Zusätzlich muss nach Ablauf dieser Zeit eine mindestens 48-stündige Symptomfreiheit bzw. deutliche Symptomverbesserung vorliegen.
Ein abschließender qualifizierter Antigen-Test mit negativem Ergebnis beendet die Isolationspflicht.
Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein!
Bei der Berechnung der Isolationszeit wird der Tag der Testung als Tag „Null“ bewertet.
Bsp: Testungstag 12.12. à letzter Tag in Isolation = 17.12. (+5); Isolationsende = 18.12.
Sollte sich zukünftig die Isolationsdauer ändern, können Sie sich auf dem Internet-Portal des Landkreises zeitnah informieren. Weitere hilfreiche Informationen:
https://www.maerkisch-oderland.de/de/allgemeinverfuegung-regeln.html
notwendige Besuche von engen Angehörigen bei positiv getesteten palliativen Bewohnern sind unter folgenden Bedingungen möglich:
- umfassende Information der Angehörigen über die Infektionsgefahr
- schriftliche Bestätigung dieser Aufklärung für das interne Dokumentationmanagement
- Besucher tragen konsequent während des Aufenthalts Voll-Schutzausrüstung (PSA) und halten die Schutz- und Hygienemaßnahmen ein
- durch die Koordinierungsperson erfolgt eine schriftliche Mitteilung (Meldung) an das Gesundheitsamt über diese Einzel-Ausnahme
1 angelehnt an die RKI-Empfehlungen vom 27.05.2022 (14 Tage), Ermessensentscheidung des Landkreises Märkisch-Oderland (10 Tage)