Informationsbereich MedPersonal
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Hinweise beim Auftreten von Corona-Erkrankungen innerhalb Ihrer Einrichtung:
1. Koordinierungsperson(en) (nach §35 IfSG) sowie die Erreichbarkeit mitteilen
2. Testungen innerhalb Ihrer Einrichtungen (Mitarbeiter/ Bewohner) in Eigenverantwortung laut internemHygienekonzept:
Sollten Antigen-Tests mit positivem Ergebnis vorliegen, besteht weiterhin die bundeseinheitliche Meldepflicht, diese verpflichtet zur Absetzung der schriftlichen Meldung an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Nach einem positiven Antigen-Test müssen, seit dem 13.02.2023, die hausinternen Hygiene- und ggf. Isolationsmaßnahmen umgesetzt werden.
3. Meldung absetzen mit dem zur Verfügung gestelltem Formular (Meldeformular und Checkliste) maschinenlesbar übermitteln
Empfehlungen zu Isolationszeiträume:
Empfehlung | Personenkreis |
mind. 5-10 Tage | Bewohner von Pflege-, Altersheime, Wohnstätten, Wohnungen mit Nutzung von Gemeinschaftsräumen (ggf. beim betreuten Wohnen), Intensivpflege-Einrichtungen oder-WG´s |
Zusätzlich sollte nach Ablauf dieser Zeit eine mindestens 48-stündige Symptomfreiheit bzw. deutliche Symptomverbesserung vorliegen.
Ein abschließender Antigen-Test mit negativem Ergebnis zur Beendigung der Isolation ist empfohlen.
Bei der Berechnung der Isolationszeit wird der Tag der Testung als Tag „Null“ bewertet.
Bsp: Testungstag 12.12. à letzter Tag in Isolation = 17.12. (+5); Isolationsende = 18.12.
Sollte sich zukünftig die Empfehlungen zu Isolationsdauern oder Verpflichtungen ändern, können Sie sich auf diesem Internet-Portal des Landkreises zeitnah informieren.
notwendige Besuche von engen Angehörigen bei positiv getesteten palliativen Bewohnern sollten unter folgenden Bedingungen stattfinden:
- umfassende Information der Angehörigen über die mögliche Infektionsgefahr
- schriftliche Bestätigung dieser Aufklärung für das interne Dokumentationmanagement
- Besucher tragen konsequent während des Aufenthalts Voll-Schutzausrüstung (PSA) und halten die Schutz- und Hygienemaßnahmen ein
- durch die Koordinierungsperson erfolgt eine schriftliche Mitteilung (Meldung) an das Gesundheitsamt über diese Einzel-Ausnahme