Fahrerlaubnisbehörde
Herzlich wilkommen auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
vorab möchten wir Sie darüber informieren, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Für die Buchung eines Termins für den Bereich KFZ-Zulassung oder Führerscheinwesen klicken Sie bitte hier.
Die Termine gelten jeweils nur für den gebuchten Bereich (entweder KFZ-Zulassung oder Führerschein).
Bitte erscheinen Sie nach Möglichkeit ca. 5 Minuten vor dem entsprechenden Termin im Wartebereich des Straßenverkehrsamtes.
Wir bitten ferner um Ihr Verständnis, dass ein verspätetes Erscheinen im Regelfall zur Aufhebung des Termins führt. Zur höchstmöglichen Effizienz sind die Terminzeiten genau kalkuliert; ein zeitlicher Verzug kann im Laufe der Sprechzeit nicht kompensiert werden. Sie müssen sich für diesen Fall einen neuen Termin buchen.
Was Sie tun müssen, wenn Sie den Führerschein verloren haben, wenn Sie ihn um eine Fahrzeugklasse erweitern möchten oder sich Ihr Name geändert hat, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Darüber hinaus informieren wir Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um gewerblich Personen zu befördern, wofür Sie eine Werkstattkarte benötigen und welche Voraussetzungen für das begleitete Fahren ab 17 notwendig sind.