Sonderbauten


Herzlich willkommen auf der Seite der Sonderbauten.
 
Der Bereich „Sonderbauten“ übernimmt Aufgaben nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Er wacht darüber, dass die öffentlich-rechtlichen  Vorschriften, insbesondere bei Sonderbauten, eingehalten werden. Zu Sonderbauten gehören u.a. Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Pflegeheime und Hotels.

Hierzu werden:

  • in Krankenhäusern und Versammlungsstätten wiederkehrend bauaufsichtliche Überprüfungen durchgeführt,
  • Sonderbauten auf Grundlage von Hinweisen und Feststellungen anderer Behörden, hauptsächlich der Brandschutzdienststelle, bauordnungsrechtlich überprüft,
  • die regelmäßige Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen überwacht sowie
  • fliegende Bauten (Karussells auf Jahrmärkten, Bühnen, Veranstaltungszelte, Verkaufsstände, aufblasbare Spielgeräte wie Hüpfburgen u.a.) vor Inbetriebnahme besichtigt und zur Nutzung freigegeben (Gebrauchsabnahme)

 

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