Fahrzeugzulassungsbehörde


Herzlich willkommen auf der Seite der Fahrzeugzulassungsbehörde.

Achtung: Gebührenänderung!

Mit Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 01.09.2023 geht auch eine neue Gebührenordnung (GebOst) einher. Die GebOst regelt die Gebühren bundesweit einheitlich. Die mit dem Neuerlass der FZV einhergehende Gebührenerhöhung für Zulassungen liegt daher nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsstellen, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe. Die aktuellen Gebühren können Sie der Tabelle unter „Allgemeine Informationen“ (Gebührenspiegel) entnehmen.

Wir weisen darauf hin, dass für die Abwicklung der Amtshandlungen über das internetbasierte Verfahren (i-Kfz) abweichende (z.T. deutlich günstigere) Gebühren gelten.

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

vorab möchten wir Sie darüber informieren, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Für die Buchung eines Termins für den Bereich KFZ-Zulassung oder Führerscheinwesen klicken Sie bitte hier.

Die Termine gelten jeweils nur für den gebuchten Bereich (entweder KFZ-Zulassung oder Führerschein).

Bitte erscheinen Sie nach Möglichkeit ca. 5 Minuten vor dem entsprechenden Termin im Wartebereich des Straßenverkehrsamtes.


Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Landkreis Märkisch-Oderland zulassen, umschreiben oder außer Betrieb setzen lassen möchten, finden Sie hier die erforderlichen Informationen. Auf den Seiten  "Häufig gestellte Fragen" erfahren Sie schon vorab, welche Unterlagen vorzulegen sind und welche Gebühren anfallen. Zudem bieten wir Ihnen auch Onlineverfahren wie Terminvereinbarung, Bankbriefauskunft, internetbasierte Fahrzeugzulassung (iKFZ) und Wunschkennzeichenreservierung zur Nutzung an.

 

Hinweis zur internetbasierten Farzeugzulassung:

Zum 1. September 2023 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft.
Die Brandenburger Kfz-Zulassungsbehörden machen nach § 79 Absatz 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeugzulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften BGBl Teil I/ Nr. 199 von der gesetzlich eingeräumten Verlängerungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 Gebrauch. Somit bleiben die Leistungen des i-Kfz Portals zunächst im bisherigen Umfang erhalten. Die Nutzung der internetbasierten Zulassung ist für juristische Personen derzeit noch nicht möglich

Frau Katja Strohwald
Fahrzeugzulassungsbehörde
Leiterin Fachdienst Fahrzeugzulassungsbehörde
Kontaktdaten

Sprechzeiten

Sprechzeiten (nur mit Termin)

Montag          08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag        09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch       09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag   08:00 - 15:00 Uhr
Freitag            08:00 - 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Montag       08:00 - 12:00 Uhr und
                    13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch    13:00 - 16:00 Uhr

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