Untere Denkmalschutzbehörde

 

Untere Denkmalschutzbehörde vorübergehend geschlossen


Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten, sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. 

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören u. a.:

  • denkmalrechtliche Erlaubnisse sowie Stellungnahmeverfahren im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
  • Mitwirkung bei der Fortschreibung der Denkmalliste
  • Annahme von Anzeigen über Schäden und Mängel an Denkmalen sowie Erlass von Anordnungen  zum Schutz der Denkmale
  • Zuständigkeit für Anzeigen von Funden und Eigentümerwechsel von eingetragenen Denkmalen
  • Ausstellung von Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen
  • Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landkreises
  • Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
  • Erlass von ordnungsbehördlichen Verordnungen

 

Hier finden Sie den online Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis.

Zur Denkmaldatenbank des Landes Brandenburg geht es hier.

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