Kostensatzvereinbarungen


Der Landkreis Märkisch-Oderland übernimmt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten für die Leistungsangebote der freien Jugendhilfe. Dazu werden mit den Leistungserbringern gemäß § 78b Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)  Kostensatzvereinbarungen getroffen über:

  • Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
  • differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarung) und
  • Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)


Vereinbarungen werden über die folgenden Leistungen getroffen:

  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Teilstationäre Leistungen


FORMULARE FOLGEN NOCH



§ 27 i.V.m .§§ 30,31 SGB VIII


Richtlinie  zur Verhandlung und Festsetzung von Fachleistungsstundensätzen für ambulante Leistungen nach §§ 30, 31 SGB VIII und zur Abrechnung dieser Leistungen im Landkreis Märkisch-Oderland

Notwendige Unterlagen:



§ 41 und § 41 a SGB VIII

Richtlinie zur Verhandlung und Festsetzung von Fachleistungsstundensätzen für ambulante Leistungen nach §§ 41 und 41a i. V. m. 30 SGB VIII und zur Abrechnung dieser Leistungen im Landkreis Märkisch-Oderland

Notwendige Unterlagen:

  • Leistungsbeschreibung § 41 SGB VIII
  • Leistungsbeschreibung § 41 a SGB VIII
  • Anlage Personaltableau
  • Kalkulation der Personal und Sach- und Investitionskosten mittels Formblatt und Nachweisen 6 %
  • Kalkulation der Personal und Sach- und Investitionskosten mittels Formblatt und Nachweisen 2 %
  • Abrechnung der Fachleistungsstunden
  • Qualifikationsnachweise ggf. erw. Führungszeugnis


Leistungsbeschreibung § 34 SGB VIII
Kostenblatt

Rahmenbedingungen für die stationäre Hilfeerbringung

Die Nebenkostenrichtlinie finden Sie unter Kreisrecht (7. Jugend und Soziales - 7.11 Nebenkostenrichtlinie).


WEITERE INFORMATIONEN FOLGEN!

 

  1. Hausbesuche werden im HPG festgelegt.
  2. Info-Pflicht des Leistungserbringers bei gravierenden Vorfällen während der Hilfeleistung an den fallzuständigen Sozialarbeiter bzw. dem Teamleiter.
  3. Festgelegtes Stundenkontingent ist nicht zu überschreiten.
  4. Der zuständige Sozialarbeiter entscheidet über die Hilfeplanzielerfüllung.
  5. Helferwechsel ist vom Leistungserbringer an den fallzuständigen Sozialarbeiter unverzüglich anzuzeigen.
  6. Erstellung von Entwicklungsberichten.

Die Vorlage zum Sachbericht ist für die Auswertung von ambulanten, teilstationären und stationären Leitungen zu nutzen und dient als Grundlage für den Qualitätsdialog.

 

  1. Ein Entwicklungsbericht ist im Hilfezeitraum zwingend notwendig und zum Hilfeplangespräch zu erstellen.
  2. Das Formular „Entwicklungsbericht zum Hilfeverlauf“ des Landkreises Märkisch-Oderland ist zu nutzen. An den ersten Entwicklungsbericht einer Hilfe sowie bei Änderungen während der Hilfe sind dem Bericht ein Genogramm und das Formular „Ressourcenkarte“ anzufügen.
  3. Der Entwicklungsbericht ist spätestens 10 Werktage vor dem Hilfeplantermin dem fallzuständigen Sozialarbeiter im Original zur Kenntnis zu geben.
  4. Ein kurzer Zwischenbericht ist vor dem 1. Hilfeplangespräch und im Hilfezeitraum nach 6-8 Wochen dem fallzuständigen Sozialarbeiter zur Kenntnis zu geben.

 

  1. Das Formular „Abrechnungsbogen“ des Landkreises ist zu nutzen.
  2. Die Grundlage des Abrechnungsbogens sind die festgelegten Rahmenbedingungen des Hilfeplans (Umfang und Anzahl der Besuche/ Woche).
  3. Jeder Termin ist zu dokumentieren (Was, Wo). Die Nutzung von Schlagwörtern ist möglich (siehe Ausfüllhilfe).
  4. Jeder Termin ist vom Hilfeempfänger zu unterschreiben.
  5. Der Abrechnungsbogen ist monatlich mit der Rechnung an die „Wirtschaftliche Jugendhilfe“  zu senden.
  6. Die Kopien der Abrechnungsbögen sind mit den Entwicklungsberichten dem fallzuständigen Sozialarbeiter zur Kenntnis zu geben.
  7. Es werden in der Kostenübernahme drei Fehlbesuche im Hilfezeitraum (6 Monate) berücksichtigt. Diese sind auf dem Abrechnungsbogen zu vermerken.
  8. Die Hilfeempfänger sind darauf hinzuweisen, dass sie verpflichtet sind, den Termin 24 Stunden vorher abzusagen.
  • Abrechnungsbogen
  • Formular: Abrechnungsbogen
  • Ausfüllhilfe
    • Einzelarbeit mit einzelnen Familienmitgliedern
    • Genogramm-Arbeit
    • Krisenintervention/Krisengespräche
    • Vermittlung in Netzwerke (konkrete Angabe)
    • Anleitung zur Sicherung der Haushaltsführung
    • Anleitung zur Sicherung der Finanzen
    • Begleitung zu Behörden  (konkrete Angabe)
    • Finanzplan erstellen
    • Erziehungsberatung
    • Telefonat im Auftrag des Klienten
    • Telefonat mit dem Klienten
    • Gespräche im Jugendamt
    • Fallberatung im Jugendamt

Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.