Fahrerlaubnisbehörde
Bitte beachten Sie:
Zahlungen im Straßenverkehrsamt können grundsätzlich nur bargeldlos erfolgen. Gebühren sind mit den gängigen EC- und Kreditkarten bequem an den Schaltern zu zahlen.
Bitte beachten Sie , dass das Straßenverkehrsamt ab dem 24.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen hat!
Herzlich wilkommen auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
vorab möchten wir Sie darüber informieren, dass eine persönliche Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
In Eilfällen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an:
strassenverkehrsamt@landkreismol.de
Wir melden uns kurzfristig bei Ihnn.
Für die Buchung eines Termins für den Bereich KFZ-Zulassung oder Führerscheinwesen klicken Sie bitte hier.
Die Termine gelten jeweils nur für den gebuchten Bereich.
Bitte erscheinen Sie nach Möglichkeit ca. 5 Minuten vor dem entsprechenden Termin im Wartebereich des Straßenverkehrsamtes.
Wir bitten ferner um Ihr Verständnis, dass ein verspätetes Erscheinen im Regelfall zur Aufhebung des Termins führt. Zur höchstmöglichen Effizienz sind die Terminzeiten genau kalkuliert; ein zeitlicher Verzug kann im Laufe der Sprechzeit nicht kompensiert werden. Sie müssen sich für diesen Fall einen neuen Termin buchen.
Den Umtausch Ihres (Papier-) Führerscheins können Sie auch in nur wenigen Schritten ONLINE beantragen.
Was Sie tun müssen, wenn Sie den Führerschein verloren haben, wenn Sie ihn um eine Fahrzeugklasse erweitern möchten oder sich Ihr Name geändert hat, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Darüber hinaus informieren wir Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um gewerblich Personen zu befördern, wofür Sie eine Werkstattkarte benötigen und welche Voraussetzungen für das begleitete Fahren ab 17 notwendig sind.
- Fahrerlaubnisklassen
- Begleitetes Fahren ab 17 in den Klassen B oder BE
- Modellversuch Moped mit 15 Jahren für das Bundesland Brandenburg
- Bus und LKW
Informationspflichten des Fachdienstes Fahrerlaubnis- und Bußgeldbehörde gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Diese Information soll Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Landkreis Märkisch-Oderland (Fachdienst Fahrerlaubnis- und Bußgeldbehörde) sowie Ihre Rechte informieren.
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