Überwachung/ Vollzug/ Träger öffentlicher Belange


Aufgabe ist es, die Belange der Abfallwirtschaft, in ordnungsrechtlichen Verfahren und gegenüber Vorhabenträgern im Rahmen von Objektplanungen, Abbrüchen und Infrastrukturmaßnahmen zu vertreten.

  • Prüfung von Entsorgungswegen
  • Beratung zur abfallrechtlichen Rechtslage
  • Deklarierung von Abfällen
  • Festlegung von geeigneten, ordnungsgemäßen Abfallentsorgungswegen
  • Prüfung und Wertung von analytischen Untersuchungen
  • Abfallrechtliche Stellungnahmen
  • Anzeigen zur Beseitigung baulicher Anlagen
  • verbotswidrig abgelagerte Abfälle und Autowracks
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Abfallrechtliche Zulassungen/Genehmigungen (z. B. Bioabfall, Klärschlamm)