Überwachung/ Vollzug/ Träger öffentlicher Belange
Aufgabe ist es, die Belange der Abfallwirtschaft, in ordnungsrechtlichen Verfahren und gegenüber Vorhabenträgern im Rahmen von Objektplanungen, Abbrüchen und Infrastrukturmaßnahmen zu vertreten.
- Prüfung von Entsorgungswegen
- Beratung zur abfallrechtlichen Rechtslage
- Deklarierung von Abfällen
- Festlegung von geeigneten, ordnungsgemäßen Abfallentsorgungswegen
- Prüfung und Wertung von analytischen Untersuchungen
- Abfallrechtliche Stellungnahmen
- Anzeigen zur Beseitigung baulicher Anlagen
- verbotswidrig abgelagerte Abfälle und Autowracks
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Abfallrechtliche Zulassungen/Genehmigungen (z. B. Bioabfall, Klärschlamm)