Arzneimittelüberwachung


Herzlich willkommen auf der Seite der Arzneimittelüberwachung. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen, Formulare, sowie nützliche Links.

Gemäß § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) ist der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken anzeigepflichtig.

Die Überprüfung erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Hier finden Sie das Anzeigeformular zur Anzeige des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken gemäß § 67 AMG.

Hier finden Sie das Informationsblatt zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken.

Kosten/Gebühren:
Kontrollen und Überprüfungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Die Berechnung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.