Amtliche Belehrung

(Gesundheitszeugnis)


Herzlich willkommen auf unserer Seite.  Nachfolgend finden Sie Informationen zur amtlichen Belehrung (zum Gesundheitszeugnis) für eine Tätigkeit nach §§ 42/43 lfSG.
Der Link für die Anmeldung befindet sich am Ende dieser Seite.

Onlinebelehrung - Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise

Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?


Der Landkreis Märkisch-Oderland hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

  1. Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung.
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
  3. Bitte schalten Sie das Endgerät 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf angerufen.
  4. Sie zeigen Ihren Personalausweis, sodass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.
  5. Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
  6. Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
  7. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  8. Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  9. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Fünf Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
  10. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden
  11. Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an gesundheitsamt@landkreismol.de
  12. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
  13. Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
     

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

Welche Unterlagen muss ich für eine Kostenübernahme durch einen Träger vorweisen?
Übernimmt ein Träger die Kosten des Gesundheitsausweises, müssen Sie eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung des Trägers an die E-Mail-Adresse gesundheitsamt@landkreismol.de senden. Sie erhalten einen Gutscheincode, womit Sie die Anmeldung durchführen können.

Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten vor dem gebuchten Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.

Schulpraktika
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt. Bitte melden Sie sich per E-Mail an gesundheitsamt@landkreismol.de.

Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen:  Ihr-Portal-Link

Gesundheitsamt Seelow
Amts- und vertrauensärztlicher Dienst
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Gesundheitsamt Strausberg
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