Medizinalaufsicht
Herzlich willkommen auf der Seite der Medizinalaufsicht. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen, die Aufgaben, sowie nützliche Links.
Aufgaben:
- Erfassung von Angehörigen der Gesundheitsberufe
- Überwachung von staatlich geregelten Berufen des Gesundheitswesens und des Führens von Berufsbezeichnungen
anzeigepflichtige Gesundheitsberufe sind u. a.:
- Altenpfleger/in
- Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/in
- Ergotherapeut/in
- Hebamme und Entbindungshelfer/in
- Heilpraktiker/in (beschränkt für Psychotherapie/Physiotherapie)
- Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Krankenpflegehelfer/in
- Logopäde/in
- Masseur/in, Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
- Orthoptist/in
- Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in
Anzeigepflichtig ist jeder, der selbständig:
- einen Beruf des Gesundheitswesens ausübt
- krankenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt
- Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt
Anzeigepflichtig ist die:
- Aufnahme der Tätigkeit
- Änderungen zur Tätigkeit, Praxis oder Person
- Beendigung der Tätigkeit
Unterlagen zur Anzeige:
- Anzeigeformular hier
- (Hebammen benutzen bitte dieses Anzeigeformular)
- Eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
Externe Links:
- Über unser Serviceportal können Sie alle Meldungen schnell und digital einreichen!
- Suchen Sie einen Arzt oder Psychotherapeuten/in in Ihrer Nähe?
- Suchen Sie einen Zahnarztin Ihrer Nähe?
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