Befreiung von der Zuzahlung zu den Schulbüchern
Der Antrag auf Erlass des Eigenanteils für Schulbücher kann beim Landkreis Märkisch-Oderland nur für Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises Märkisch-Oderland gestellt werden.
Das sind folgende Schulen:
- Gymnasien:
- Theodor-Fontane-Gymnasium Strausberg,
- Bertolt-Brecht-Gymnasium Bad Freienwalde,
- Einstein-Gymnasium Neuenhagen,
- Friedrich-Anton von Heinitz Gymnasium Rüdersdorf,
- Gymnasium auf den Seelower Höhen Seelow
- Förderschulen:
- Clara-Zetkin-Schule Strausberg,
- Kleeblattschule Seelow,
- Albert-Schweitzer-Schule Bad Freienwalde,
- Schule am Tornowsee Pritzhagen,
- Schule am Wald Worin,
- Schule am Amselsteg Neuenhagen
- Weitere:
- Volkshochschule Märkisch-Oderland (nur für den 2. Bildungsweg)
- Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland