Novemberhilfe Corona


Nach der Überbrückungshilfe II für Unternehmen u.a.  in der Corona-Krise, die seit dem 21. Oktober 2020 läuft, steht nun auch die Novemberhilfe  zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels sind ebenfalls antragsberechtigt, ebenso Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über eine einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe. 
Die finanzielle Unterstützung ist ein gemeinsames Unterstützungsangebot von Bund und Ländern und richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen. Fragen und Antworten zur Novemberhilfe beantwortet ausführlich das Bundesministerium für Finanzen hier:

 

 

 

 

backward Zurück