Schulen im Landkreis


In allen 19 Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises besteht jeweils mindestens eine öffentliche Grundschule. Jeder Grundschule ist ein Schulbezirk per Satzung zugeordnet. Weiterführende Schulen haben einen Einzugsbereich (freie Schulwahl nach § 53 Brandenburgisches Schulgesetz) aus dem sich ihre Schülerschaft zusammensetzt. Im Landkreis bestehen Grundschulen, Oberschulen, Oberschulen mit Grundschulteil, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufliche Schulen sowohl in öffentlicher als auch in freier Trägerschaft. Von den insgesamt 64 Schulen des Landkreises sind 55 in öffentlicher und 9 in freier Trägerschaft.

Aufgaben eines Schulträgers sind u. a.: 

  • Bau, Unterhaltung, Erweiterung und Instandsetzung
  • Einrichtung der Schule
  • Verantwortung für die Einhaltung geltender Gesetze und des pädagogischen Konzepte
  • Bereitstellung der finanziellen Mittel für das nicht lehrende  Personal
  • Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schule (z. B. Bücher, Unterrichtsmaterialien, Kopierer)
  • Namensgebung der Schule, Mitarbeit in der Schulkonferenz
  • Einstellung und Entlassung des nicht lehrenden (oder auch technischen) Personals
  • Entscheidung über die Verwendung der Schulräume zu anderen als schulischen Zwecken
  • Verantwortlich für die Essensversorgung

Der Landkreis Märkisch-Oderland ist Träger folgender Schulen und Einrichtungen.

 

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