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Schöffenwahl 2023


Schöffenwahl 2023 - Jetzt bewerben und mitentscheiden!

Aktuell werden wieder Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Interessierte Bürger, die am

  • Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
    (Bewerbungsschluss: 31. März 2023)

als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen möchten, können sich ab sofort beim Landkreis Märkisch-Oderland melden.

Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an buero_kreistag@landkreismol.de.

Zudem werden auch wieder

  • Jugendschöffen für die Amtsgerichte gesucht. (Bewerbungsschluss: 31. März 2023)

Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an jugendamt@landkreismol.de

Wer kann sich bewerben?

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Vollendetes 25. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der Amtsperiode
  • Wohnsitz im Landkreis Märkisch-Oderland
  • für das Verwaltungsgericht: ausgeschlossen sind gemäß § 22 nr. 3 VwGO Angestellte/Beamte im Öffentlichen Dienst sowie Mitarbeiter von Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts

Entscheidung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

Das Verwaltungsgericht entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten – vornehmlich zwischen Bürger und Verwaltungsbehörden. Zum Aufgabenbereich gehören z. B. Klagen von Bauwilligen gegen die Ablehnung der von ihnen begehrten Baugenehmigungen, Streitigkeiten über die Berechtigung, den Kriegsdienst zu verweigern, über die Anerkennung als Asylberechtigte sowie Verfahren, die die Gewährung von Sozialhilfe, Wohngeld und andere sozialrechtliche Leistungen betreffen.

Ehrenamtliche mit gleichen Rechten wie Berufsrichter

Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit.
Über juristische Kenntnisse müssen die Bewerber nicht verfügen. Vielmehr sollen Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung die Entscheidung der Berufsrichter ergänzen.

Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. In erster Instanz entscheiden die Verwaltungsgerichte. Über die Rechtsmittel gegen ihre Entscheidung befinden die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.

Bewerbung für eine Tätigkeit als ehrenamtliche Richter
Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, dann nutzen Sie bitte das Bewerbungsformular (zu finden am Ende der Seite)  


Definition:

Ehrenamtliche Richter (in der Strafgerichtsbarkeit Schöffen genannt) wirken in allen Gerichtsbarkeiten mit. Sie werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren gewählt oder berufen. Sie sind in Rechten und Pflichten den Berufsrichtern gleichgestellt, soweit nicht im Einzelfall eine Ausnahme ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Sie haben das gleiche Stimmrecht. Ihnen ist die richterliche Unabhängigkeit garantiert.

Ehrenamtliche Richter erhalten keine Vergütung, sondern eine Entschädigung für den zeitlichen und tatsächlichen Aufwand.

Für die Jugendstrafgerichtsbarkeit stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vorschlagslisten auf.

Der Landkreis Märkisch-Oderland stellt eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) auf. Aus diesen Listen wählt der Wahlausschuss bei den Gerichten dann die erforderliche Anzahl ehrenamtlicher Richter für die fünfjährige Amtszeit.

Für die Erwachsenenstrafgerichtsbarkeit stellen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten auf.

 

Hinweise zum Formular "Schöffenwahl":

Seite 1: Wenn gleich in dem Formulur von Stadt/Gemeinde die Rede ist, tragen Sie hier bitte LK MOL ein

Seite 2: Tragen Sie bitte in das Feld zur Begründung ein, ob Sie Schöffe am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg oder am
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) werden möchten.

Seite 2: Eine Unterschrift ist nicht notwendig. Hier genügen Datum und Name im Onlinedokument

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Frau Kerstin Niebsch
Büro des Kreistages
Leiterin
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Jugendamt
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