Kleingartenwesen


Aufgaben des Landkreises im Kleingartenwesen
Der Landkreis Märkisch-Oderland ist gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22.04.1993 für die Anerkennung und den Entzug der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit von Kleingärtnerorganisationen, welche ihren Sitz innerhalb des Landkreises haben, zuständig. Weiterhin sind die Geschäftsführungen der kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannten Kleingärtnerorganisationen durch den Landkreis zu prüfen.Im Landkreis Märkisch-Oderland haben drei Kleingärtnerorganisationen ihren Sitz.

  • Regionalverband der Kleingartenfreunde Seelow e.V. (6 Mitgliedsvereine)
  • Regionalverband „Oberbarnim“ der Gartenfreunde von Bad Freienwalde, Wriezen und Umgebung e.V. (16 Mitgliedsvereine)
  • Verband der Kleingärtner Strausberg und Umgebung. e.V. (24 Mitgliedsvereine)

Insgesamt sind in diesen drei Verbänden 46 Kleingartenvereine organisiert.

Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit bildet § 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG).

Das Bundeskleingartengesetz definiert Kleingärten als Pachtgärten, welche dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen zusammengefasst sind.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung (BGH-Urteil III ZR 281/03) den Begriff der kleingärtnerischen Nutzung genauer definiert, wonach diese den Charakter einer Anlage maßgeblich mit prägen muss. In der Regel ist dies anzunehmen, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird.

Weiterhin regelt das Gesetz u. a. die maximale Größe des einzelnen Kleingartens sowie der darauf befindlichen Lauben und die Pachthöhe. Pächter eines Kleingartens genießen außerdem besonderen Kündigungsschutz.

Gärten und Lauben, die bereits vor dem 03.10.1990 so existiert haben, sind unabhängig von ihrer Größe und Beschaffenheit in ihrem Bestand geschützt.

LINKS zu den Kleingärtnerorganisationen im Landkreis Märkisch-Oderland

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