Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheitsdienst


Herzlich willkommen auf den Seiten des Fachdienstes Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen, sowie die Aufgaben des Fachdienstes und seiner einzelnen Bereiche.

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) führt regelmäßig ärztliche Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen durch. Diese Untersuchungen sind durch landesrechtliche Festlegungen definiert. Der KJGD soll Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder Krankheiten frühzeitig erkennen und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig einleiten.

Die Pflichtaufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes umfassen die folgende Untersuchungen:

Weitere Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes sind:

Gesetzliche Grundlagen:

  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
  • VO über die Aufgaben der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste im Land Brandenburg
  • Brandenburgisches Kita-Gesetz
  • Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG)
  • Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung – GV)
  • Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung – SopV)
  • Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstättengesetz – KitaG)
  • Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung – FrühV)
  • SGB VIII und IX
  • Jugendarbeitsschutzgesetz

 

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Frau Dipl.-Med. Steffi Ledwon
Gesundheitsamt
Leiterin Fachdienst
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