Ausländerbehörde
Herzlich willkommen auf der Seite der Ausländerbehörde.
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Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für Menschen aus aller Welt und entscheidet in verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von Ausländern, die in der Bundesrepublik Deutschland leben bzw. sich hier aufhalten.
Die Ausländerbehörde ist ferner bereits in Verfahren beteiligt, die Ausländer bei deutschen Auslandsvertretungen hinsichtlich der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland führen.
Die Ausländerbehörde ist bis auf Weiteres telefonisch leider nicht erreichbar.
Termine für die Ausländerbehörde können hier gebucht werden.
In dringenden Fällen schreiben Sie bitte eine E-mail an abh@landkreismol.de.
Die Mitarbeitenden sind bemüht Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Zu den wesentlichen Aufgaben zählen die Prüfung und Entscheidung:
- über Anträge auf der Erteilung oder die Änderung von Aufenthaltsdokumenten im Rahmen des Asylverfahrens,
- von Anträgen auf Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Beschäftigung,
- von Anträgen auf Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte etc.),
- von Angelegenheiten der Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen oder
- von Verpflichtungserklärungen im Zusammenhang mit Visaangelegenheiten (Besuchsvisum, Multivisum) und Zuarbeiten in anderen Visumverfahren (nationales Visum).
- Aber auch die Einleitung von Maßnahmen der Organisation und Durchführungen von Maßnahmen zur Durchsetzung von Ausreiseverpflichtungen (Abschiebungen) sind Bestandteil der Aufgabenwahrnehmung der Ausländerbehörde.
Hier finden Sie auch die aktuellsten Informationen zum Brexit!
Die Online-Anträge der Ausländerbehörde Märkisch-Oderland finden Sie hier.
Wenn Sie einen Termin mit der Ausländerbehörde vereinbaren möchten, nutzen Sie bitte das Online-Terminvergabesystem.
Sobald Sie einen Termin erhalten, erscheinen Sie bitte püntklich zur vereinbarten Zeit und legen sämtliche Unterlagen vollständig vor. Aktuell ist der Eintritt ins Dienstgebäude nur mit medizinischer Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2-Maske) gestattet.