Was ist ein Geschwisterbonus/ Mehrlingszuschlag?


Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern (zwei Kinder, die noch nicht drei Jahre alt sind, oder drei oder mehr Kinder, die noch nicht sechs Jahre alt sind) profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Dies gilt auch, wenn im Haushalt mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung unter 14. Jahren lebt. Die Behinderung ist nachzuweisen.

Bei  Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.

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