Wann muss ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber anmelden?


Wer Elternzeit beanspruchen will, muss diese
1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen
und
2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens dreizehn Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen.

Damit wird organisatorischen Schwierigkeiten insbesondere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Suche nach Ersatzkräften Rechnung getragen. Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so hat sie sich nur bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes festzulegen.

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