Wann habe ich Einkommen nach der Geburt meines Kindes?


Mutterschaftsleistungen werden zu 100% auf das Elterngeld angerechnet. Gehen Eltern nach der Geburt lhres Kindes in Teilzeit arbeiten, wird dieses Einkommen ebenfalls auf das Elterngeld anrechnet. Außerdem kann es zu einer Anrechnung von Einkommen kommen, wenn der Bezugszeitraum des Elterngeldes nicht mit der vereinbarten Elternzeit übereinstimmt. Elterngeld wird für Lebensmonate eines Kindes gezahlt. Nehmen Eltern aber ganze Kalendermonate Elternzeit in Anspruch stimmen die beiden Zeiträume nicht überein und es kommt zu einer Anrechnung von Einkommen nach der Geburt des Kindes.

Es gibt bestimmte Entgeltersatzleistungen die ebenfalls angerechnet werden, z. Bsp.: ALG I, Renten, Krankengeld o.ä..

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