Wann entfällt der Elterngeldanspruch?


Der Elterngeldanspruch entfällt für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 200.000 Euro hatten.

Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ebenfalls ab mehr als 200.000 Euro.

Wenn das Kind nicht mehr im Haushalt lebt und dieses nicht mehr selbst betreut und erzogen wird und wenn die Antragsteller über 32 Wochenstunden berufstätig sind.

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