Kulturförderung


Das im Landkreis zur Verfügung stehende Budget an finanziellen Mitteln wird an

  1. nachgeordnete Einrichtungen
  2. Einrichtungen lt. bestehender Vereinbarungen oder Verträge
  3. weitere Träger der Kultur

zugewendet.

Die weiteren Träger der Kultur werden auf der Grundlage der bestehenden "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Projekten aus dem Leistungsangebot des Bereiches Kunst und Kultur im Landkreis Märkisch-Oderland" oder anhand bestehender Vereinbarungen gefördert.

Da die Anzahl der kulturellen Vereine, Initiativen, Künstler usw. im Landkreis sehr hoch ist, ist es schwierig, alle beantragten Projekte finanziell zu unterstützen.
Dennoch wird seitens der Kulturverwaltung dabei auf eine Ausgewogenheit der Sparten von Kunst und Kultur geachtet.

Jubiläen und Jahrfeiern der Gemeinden sind generell ausgeschlossen aus einer Förderung.

Hier finden Sie die Richtlinie zur Kulturförderung und das Antragsformular.

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