Darf ich während der Elternzeit arbeiten?


Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein. Damit besteht die Möglichkeit, auch während der Elternzeit, das Familieneinkommen in einem gewissen Umfang zu sichern.

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