Pressemitteilung 78/2021


Kreisverwaltung Märkisch-Oderland führt Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken ein

Für die Kreisverwaltung Märkisch-Oderland gilt ab 3. Januar 2022 die Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken.
Hinzu kommt die bereits seit mehreren Wochen bestehende Schließung für den allgemeinen Besuchsverkehr wonach die Dienstgebäude der Kreisverwaltung nur bei dringlichen Anliegen betreten werden können. 

Voraussetzung für den Besuch der Kreisverwaltung ist:

  • eine Terminvereinbarung (Mail, online Terminservice oder telefonisch)

     und

  • das korrekte Tragen einer FFP2 Maske über Mund und Nase

 

Hintergrund:
Auch in Märkisch-Oderland wird sich die Omikron-Variante des Coronavirus rasant ausbreiten.         
Gegenüber dem ursprünglichen SARS-CoV-2-Wildtyp aus Wuhan oder der bislang dominanten Delta-Variante ist die Omikron-Variante um ein Vielfaches ansteckender.
Neben dem Impfschutz stellt die wirkungsvolle Filtrierung infektiöser Partikel aus der Atemluft mittels FFP2 Maske einen effektiven Schutz vor einer Ansteckung dar.

 

Seelow, 28. Dezember 2021

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