Pressemitteilung 73/2019
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 ist aufgestellt.
Der Beschluss ist für die Kreistagssitzung am 19. Februar 2020 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 9. Dezember bis 18. Dezember 2019.
Der Ergebnishaushalt sieht Aufwendungen von 342,2 Mio. Euro vor. Dem stehen 337,4 Mio. Euro Erträge gegenüber.
Dazu erklärt der Kämmerer und Beigeordnete Rainer Schinkel:
„Die Aufstellung des Haushaltes gestaltet sich schwieriger als in den Vorjahren. Der Landkreis wird deutlich mehr für die Betreuung in Kindertagesstätten aufwenden müssen. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder steigt und der Personalschlüssel wird durch landesgesetzliche Regelungen stetig verbessert. Da der Landkreis für die Bezahlung des notwendigen Personals fast vollständig aufkommt, werden wir allein für die Kindertagesbetreuung fast 75 Mio. Euro bereitstellen müssen, knapp 6 Mio. Euro mehr als wir es noch für das Jahr 2019 geplant haben. Vom Land werden wir nur 3,6 Mio. Euro mehr erwarten können. Die Verbesserung des Angebots im Busverkehr, das der Kreistag über den Nahverkehrsplan 2020-2024 beschlossen hat, wird einen im Vergleich zu 2019 um ca. 2,7 Mio. Euro höheren Kreiszuschuss bedeuten.
Wir wissen aber auch um die Herausforderungen, vor denen viele Gemeinden im Landkreis stehen. Daher haben wir uns entschieden, die Kreisumlage für das Jahr 2020 nicht zu erhöhen und den Haushaltsausgleich über eine Entnahme aus der Rücklage zu vollziehen. Das schränkt unsere Handlungsfähigkeit in den kommenden Jahren etwas ein und wir werden wie in den Vorjahren auch bei der Haushaltsdurchführung auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit achten müssen. Vor uns stehen Investitionen wie der Breitbandausbau oder Schulneubauten, die für die Zukunftsfähigkeit des Landkreises stehen und die wir im Haushalt 2020 und den Folgejahren eingestellt haben. Da diese nicht allein mit den geplanten Fördermitteln oder unseren verfügbaren Finanzmitteln realisiert werden können, ist für 2020/2021 eine Kreditaufnahme vorgesehen.
Mein Appell an die neue Landesregierung ist ähnlich wie in den Vorjahren. Entlastungen für Bürger sowie neue oder verbesserte Leistungen dürfen vom Land nicht beschlossen werden, ohne eine adäquate Gegenfinanzierung bei den Kreisen und Gemeinden sicherzustellen. Wir haben in den letzten Jahren eine außerordentlich gute konjunkturelle Entwicklung gehabt. Das wird nicht immer so sein und die Kommunalhaushalte dürfen dann nicht dazu dienen, Landeshaushalte zu konsolidieren.
Der Kreishaushalt 2020 ist solide geplant und wird den Landkreis ein gutes Stück lebenswerter machen. Das Kreisentwicklungsbudget wird Teil des Haushaltes sein und damit besonders finanzschwachen Gemeinden die Möglichkeit geben, wichtige Investitionen zu realisieren. Dadurch wird der Landkreis seiner Ausgleichsfunktion gerecht.”
Seelow, 10. Dezember 2019