Härtefallzuschuss für Besitzer von Heizöl-, Flüssiggas-, Kohle- und Pelletheizungen ab dem 08.05.2023 beantragen!
Private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder auch Kohle oder Koks heizen, sollen rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 finanziell entlastet werden. Mit der Härtefallregelung sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Brandenburg stehen dafür bis zu 54,5 Millionen Euro an Bundesmitteln (gemäß Königsteiner Schlüssel) zur Verfügung.
Brandenburg wird sich bei der Auszahlung der zentralen Antragsplattform anschließen, die von der zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Kasse.Hamburg entwickelt wurde. Die Online-Plattform wird ab dem 08.05.2023 auch für Brandenburg freigeschaltet werden.
Voraussetzungen für den Zuschuss werden sein, dass Verbraucher Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen können, deren Mehrkosten sich im Vergleich zum Jahr 2021 mehr als verdoppelt haben. Als Referenzwert ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen.
Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:
- Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.), 60 ct/l (zzgl. USt.)
- Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.), 48 ct/l (zzgl. USt.)
- Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.), 22 ct/kg (zzgl. USt.)
- Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.), 9 ct/kg (zzgl. USt.)
- Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.), 26 ct/kg (zzgl. USt.)
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.), 79 Euro/Raummeter (zzgl. USt.)
- Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.), 30 ct/kg (zzgl. USt)
Die Erstattung beläuft sich dann auf 80 % der Rechnungssumme, den Verbraucher über die Preisverdopplung hinaus gezahlt haben. Dieser Betrag muss die Bagatellgrenze von 100 € überschreiten. Außerdem ist eine Obergrenze von 2.000 € für den Zuschuss festgelegt.
Sie wollen berechnen, ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt? Nutzen Sie hierfür den Online-Rechner der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite der ILB.
Redaktionsstand: 02.05.2023.