Allgemeinverfügung des Landkreises Märkisch-Oderland

Landkreis Märkisch-Oderland

Der Landrat

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Märkisch-Oderland
Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Auf Grund des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in Polen nahe der Grenze zu Brandenburg wird für den Landkreis Märkisch-Oderland das Folgende angeordnet:

1. Jagdausübungsberechtigte haben die verstärkte Bejagung von Wildschweinen durchzuführen und

2. jedes verendet aufgefundene Wildschwein einschließlich Unfallwild ist beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen, mittels Tupfer zu beproben und diese Probe mit dem vollständig ausgefüllten Untersuchungsantrag und dem Wildursprungsschein bei folgenden Kurierstützpunkten der Kreisverwaltung abzugeben:

  • Seelow, Puschkinplatz 12 oder
  • Bad Freienwalde, Wriezener Straße 36 b oder
  • Strausberg, Klosterstraße 14

3. Alle Schweinehalter, deren Schweinehaltung bislang nicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registriert ist, haben ihrer Anzeigepflicht sofort nachzukommen.
 

4. Die sofortige Vollziehung der o. g. Bestimmungen wird angeordnet.

Diese Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Aufhebung wird öffentlich bekannt gegeben.

Hinweis:

Anzeigen haben im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Märkisch-Oderland telefonisch unter der Rufnummer 03346 850-6901 oder per E-Mail an veterinaeramt@landkreismol.de zu erfolgen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreis Märkisch-Oderland, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow  oder der im Briefkopf näher benannten Behörde, schriftlich oder zur Niederschrift, einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter http://www.maerkisch-oderland.de/kontaktaufgeführt sind.

G. Schmidt
Landrat                                                                 Seelow, 17. Dezember 2019

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