Abfallbeseitigung


Die industrielle Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 70-iger Jahre des letzten Jahrhunderts wurde durch einen Übergang von der Abfallbeseitigung (Abfallbeseitigungsgesetz von 1972) über die Abfallwirtschaft (Abfallgesetz von 1986) und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1996 bis gegenwärtig zur letzten Novelle 2012, zum zentralen Bundesgesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen -Kreislaufwirtschaftsgesetz- mit begleitet.

Diese Entwicklung ist das Resultat einer zunehmenden Erkenntnis, dass eine nachhaltige Nutzung immer knapper werdender Ressourcen nur möglich ist, wenn wir die Stoffflüsse und Stoffumsätze in unserer Gesellschaft reduzieren und versuchen, vorhandene Stoffströme zu Kreisläufen zu schließen.

Entsprechend den Vorgaben der EU-Abfallrichtlinie ergibt sich der folgende Umgang:

  • Vermeidung von Abfällen¸ Reduzierung von zu deponierenden Abfällen
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • Stoffliche Verwertung - Recycling -
  • Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung
  • Beseitigung