Naturdenkmäler


Naturdenkmäler sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

1.    aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder

2.    wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.

Solche "Einzelschöpfungen der Natur" können z. B. Bäume mit einem für die jeweilige Art besonderem Stammumfang oder Erscheinungsbild, Findlinge besonderer Größe oder andere geologische Objekte wie Toteislöcher, Kehlen, Dünen usw. sein.

Die Rechtsvorgänger des Landkreises Märkisch-Oderland  haben von 1932 bis 1993 eine große Zahl verschiedenster Objekte als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt (ca. 500 Einzelbäume, 21 Alleen, 30 flächige Naturdenkmale, 30 Flächennaturdenkmale, div. Baumgruppen, Findlinge etc.). Hinzu kommt eine geringere Zahl auf Basis der Ramsar-Konvention geschützter Feuchtgebiete. Insgesamt werden in den einschlägigen Verordnungen und Beschlüssen sowie in der Literatur 671 Objekte als Naturdenkmäler bzw. Flächennaturdenkmäler sowie geschützte Feuchtgebiete genannt.

Mit der Ersten Verordnung über Naturdenkmale im Landkreis Märkisch-Oderland (1. NDVO MOL) vom 04.05.2011 (ABl. MOL 2/2011 S. 5) wurde begonnen, die Liste der Naturdenkmäler im Landkreis Märkisch-Oderland zu aktualisieren.

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