Zahnärztlicher Dienst
Aufgabengebiete:
- Zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen - Untersuchungen in Kindergärten, Schulen, Förderschulen und Schulen mit dem sonderpäd. Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Standardisierte Untersuchungen zur Früherkennung und Beobachtung der gesundheitlichen Verhältnisse im Zahn-, Mund- und Kieferbereich bei Kindern und Jugendlichen bis zur 10. Klasse
- Informationen an die Sorgeberechtigten
- bei Schäden an Zähnen und Zahnhalteapparat
- bei Veränderungen der Zahnstellung, Bisslage der Kiefer sowie ästhetischen und funktionellen Störungen des Gebisses
- Zahnärztliche Gruppenprophylaxe für Kinder vom 2. bis 12. Lebensjahr und
- Angebote zur Förderung der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen
- Mundhygieneunterweisung (KAI)
- Ernährungslenkung
- Fluoridierungsmaßnahmen
- Motivation zum Zahnarztbesuch
- Informationsveranstaltungen und Multiplikatorenschulungen für Sorgeberechtigte, Erzieher und Lehrer
- Projekte und Projekttage
- Bürgerberatungen zum Thema Mundgesundheit
- gutachterliche Stellungnahmen
- Betreuungscontrolling
Die in diesem Fachdienst zu erfüllenden Aufgaben haben ihre gesetzlichen Grundlagen :
- Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe gemäß SGB V § 21
- Rundschreiben des Gesundheitsministeriums über „Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte“
- Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz §§ 1, 9, 10 und 16
- Schulgesetz Land Brandenburg § 45
- Kita-Gesetz Land Brandenburg § 11
- SGB XII §§ 47 und 48
- Beihilfevorschriften §§ 5 und 6