Zahnärztlicher Dienst

Aufgabengebiete:

  • Zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen – Reihenuntersuchungen in Kindergärten, Schulen, Förderschulen und Behinderteneinrichtungen
    • Standardisierte Untersuchungen zur Früherkennung und Beobachtung der gesundheitlichen Verhältnisse im Zahn-, Mund- und Kieferbereich bei Kindern und Jugendlichen bis zur 10. Klasse und Behinderten
  • Zahnärztliche Gruppenprophylaxe für Kinder vom 2. bis 12. Lebensjahr und
  • Angebote zur Förderung der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen
    • Mundhygieneunterweisung (KAI)
    • Ernährungslenkung
    • Fluoride (ELMEX-Gelee)
    • Motivation zum Zahnarztbesuch
    • Informationsveranstaltungen und Multiplikatorenschulungen für Sorgeberechtigte, Erzieher und Lehrer
    • Projekte und Projekttage
    • Eltern- und Kinderberatung
  • Zahnärztliche gutachterliche Tätigkeit
  • Betreuungscontrolling
    • bei Schäden an Zähnen und Zahnhalteapparat
    • bei Veränderungen der Zahnstellung, Bisslage der Kiefer sowie ästhetischen und funktionellen Störungen des Gebisses
    • durch Information an die Sorgeberechtigten zur rechtzeitigen Behandlung und deren Kontrolle

Die in diesem Fachdienst zu erfüllenden Aufgaben haben ihre gesetzlichen Grundlagen :

  • SGB V § 21
  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz §§ 9 und 15
  • Schulgesetz Land Brandenburg § 45
  • Kita-Gesetz Land Brandenburg § 11
  • SGB XII §§ 47 und 48
  • Beihilfevorschriften §§ 5 und 6
  • Verwaltungsvorschrift "Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte"