Kommunalaufsicht und Wahlen

Nachfolgend finden Sie Informationen und Aufgaben des Bereiches Kommunalaufsicht und Wahlen.
Die Rechtsaufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten (Kommunalaufsicht) führt der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde über 12 amtsfreie Städte und Gemeinden, 6 Ämter mit 2 amtsangehörigen Städten und mit 31 Gemeinden und 5 Zweckverbände.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Ämter und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Märkisch-Oderland.

Wir sind Ansprechpartner und Berater für:
Gemeinde- und Amtsverwaltungen, Zweckverbände, Gemeindevertreter und Bürgermeister.

Dazu gehören:

  • Beratung in Selbstverwaltungsangelegenheiten
  • Satzungsrecht
  • kommunales Finanzwesen
  • Vermögensveräußerungen der Gemeinden
  • wirtschaftliche Betätigung der Kommunen
  • kommunale Gemeinschaftsarbeit
  • Gebietsänderungen
  • personelle Rechtsaufsicht
  • Wahlen und Abstimmungen

Die Kommunalaufsicht ist so auszuüben, dass die Rechte der Gemeinden geschützt und die Erfüllung ihrer Pflichten gesichert werden. Dabei ist die Entschlusskraft und Verantwortungsbereitschaft der Gemeinden zu fördern sowie Erfahrungen bei der Lösung kommunaler Aufgaben zu vermitteln.

Die Kommunalaufsicht darf grundsätzlich nur im öffentlichen Interesse tätig werden. Ihr Wirken beschränkt sich auf die Feststellung allgemeiner und grundsätzlicher Rechtsfehler. Der Bürger hat keinen Rechtsanspruch auf ein Einschreiten der Kommunalaufsicht. Er kann nicht verlangen, dass die Kommunalaufsicht mit bestimmten Maßnahmen gegen Gemeinden oder Gemeindeverbände vorgeht, um ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Vielmehr steht dem Bürger regelmäßig der Rechtsweg offen.

Kontakt

Kommunalaufsicht

Leitung Susann Puschmann

Puschkinplatz 12
15306 Seelow

03346/850 6050 03346 420

kommunalaufsicht@landkreismol.de

Kreiswahlleiter 

Martin Reiche

Puschkinplatz 12
15306 Seelow

03346 850-6055 03346 420

kreiswahlleiter@landkreismol.de