Sozialmedizinischer Dienst

Der Sozialmedizinische Dienst umfasst folgende Bereiche:
 

Hier erfolgen ärztliche Stellungnahmen und Begutachtungen sowie das Ausstellen ärztlicher Zeugnisse und Bescheinigungen auf Anforderung nach Bundes- und Landesrecht.

Gutachten nach dem Beamtenrecht und der Beihilfeverordnung sind u. a.:

  • Untersuchung vor Übernahme in das Beamtenverhältnis
  • Dienstfähigkeitsüberprüfung
  • Beihilfeangelegenheiten (Heil- und Hilfsmittel, Sanatoriumsbehandlung / Kur, besondere Behandlungsformen)

Gutachten im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber sind u. a.:

  • Gutachten in Sozialhilfeangelegenheiten (nach dem SGB IX und XII)
  • Einstellungsuntersuchung gemäß TVöD für definierte öffentliche Auftraggeber (z.B. JVA)
  • Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Reisefähigkeit abgelehnter Asylbewerber
  • Blutabnahmen/Mund-Schleimhautproben zur Vaterschaftsbestimmung (nach gerichtlichem Beschluss)
  • Drogenteste (Urinscreening) im Auftrag von Gerichten und Jugendamt

Kostenpflichtige Leistungen für Privatpersonen sind u. a.:

Für die amtsärztlichen Untersuchungen sind mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Untersuchungsauftrag / Kostenübernahmeerklärung
  • Medizinische Unterlagen (Vorbefunde [Labor, Röntgen, EKG etc.], Entlassungsberichte)
  • Namen verordneter Medikamente bzw. Medikamentenverordnungsblatt, Brillenpass, Brille
  • Anerkennungsbescheide für Erwerbsunfähigkeit, Pflegegrad
  • Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Bescheid des Versorgungsamtes

Wenn das Abenteuer Baby beginnt…

stehen wir Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite. Der Babybegrüßungsdienst dient als Ansprechpartner und wird vor allem im ersten Lebensjahr zur Verfügung stehen. Wir melden uns ungefähr im 3. Lebensmonat des Kindes bei Ihnen. Sie erhalten eine Mappe gefüllt mit vielen nützlichen Informationen zur gesunden Entwicklung von Babys und Kleinkindern, Informationen zu den verschiedensten Angeboten für Familien mit kleinen Kindern in unserem Landkreis und mit einem kleinen Geschenk. Gern helfen wir auch beim Ausfüllen von Anträgen wie Kindergeld, Elterngeld oder Kinderzuschlag.

Ziel des Angebotes ist die nachhaltige Unterstützung von Eltern. Sie sollen alle notwendigen Informationen erhalten, die Sie als junge Familie in unserem Landkreis brauchen. Heutzutage gibt es zu allen Themen eine Vielzahl an Informationen. Da fällt es manchmal schwer, das wirklich Wichtige herauszufiltern. Besonders beliebt sind die Info´s zu regionalen Angeboten für Familien: Krabbel- und Spielgruppen, Babyschwimmen, Eltern-Kind-Gruppen und Sportangeboten. Bei Bedarf und nach Wunsch werden die Familien zu Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Betreuungsmöglichkeiten und zu wirtschaftlichen Hilfen informiert.

Auf dieser Seite finden Sie auch eine Checkliste mit allen wichtigen Kontaktdaten für Familien in Märkisch-Oderland, die ein Baby erwarten.

Interessierte Eltern oder auch mögliche Netzwerkpartner können sich gern mit uns in Verbindung setzen. Unsere Kontaktdaten finden Sie auch im Bereich Service unter Erreichbarkeiten.

Claudia Riffer - 03346 850 6705

Carolin Henschel - 03346 850 6707

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:

Elterngeldstelle des Landkreises Märkisch-Oderland

Kindergeld und Kinderzuschlag

Unterhaltsvorschuss beim Landkreis Märkisch-Oderland beantragen

Netzwerk gesunde Kinder
 

Hebammenhilfe
Informationsblatt
(pdf / 0.44 MB)
Download
Checkliste
Checkliste für Familien mit einem neugeborenen Kind
(pdf / 0.44 MB)
Download

Nachfolgend finden Sie unsere Angebote:

  • Beratung rund um das Thema Schwerbehinderung 
    - Beantragung Schwerbehindertenausweis 
    - Informationen zu wirtschaftlichen und sozialen Hilfen
    - Informationen zur Wohnraumanpassung
    - Anlassbezogene Hausbesuche

Die Beratungen finden zu folgenden Sprechzeiten statt:

Gesundheitsamt, Klosterstraße 14, 15344 Strausberg

Fr. Leonhardt - 03346 850 6713 / gesundheitsamt@landkreismol.de

Di. - 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr / Fr. - 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Um vorherige Absprache per Telefon oder E-Mail wird gebeten. 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
(bitte anklicken)

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

  • kostenlose und anonyme Beratung (persönlich oder telefonisch) von Betroffenen und deren Angehörigen
  • kostenloser und anonymer HIV-Antikörpertest
  • Anleitung und Information zum HIV-Selbsttest
  • Vermittlung medizinischer Behandlung und sozialer Beratung bei positivem Befund
  • kostenpflichtiges Zertifikat zum HIV-Status z. B. für Versicherungen und Auslandstätigkeiten
  • Präventionsangebote/Projekte zur Thematik „sexuelle Gesundheit“ für Schulen und Jugendeinrichtungen
  • Beratungstätigkeit gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Die Beratungen finden zu folgenden Sprechzeiten statt:

Gesundheitsamt, Klosterstraße 14, 15344 Strausberg

Fr. Leonhardt - 03346 850 6713 / gesundheitsamt@landkreismol.de

Di. - 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr / Fr. - 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Um vorherige Absprache per Telefon oder E-Mail wird gebeten. 

Weitere Informationen und Beratungsangebote

www.msgiv.brandenburg.de
Die Internetseite enthält Informationen und Links zu den Aufgaben und Partnern der Initiative Brandenburg - Gemeinsam gegen Aids. Weiterführende Informationen zur HIV/Aids-Situation in Brandenburg, Deutschland und der Welt sowie Kontaktdaten zu Beratungsstellen und Empfehlungen zur PostExpositionsProphylaxe werden aktuell eingestellt.

www.aidshilfe-potsdam.de
Die AIDS-Hilfe Potsdam bietet Beratung und Informationen zu Sexualität, allen Fragen, die mit HIV/Aids zusammenhängen, zu sexuell übertragbaren Infektionen und zu sozial-rechtlichen Belangen.
Die AIDS-Hilfe Potsdam berät anonym, persönlich, telefonisch, online und kostenfrei.
Menschen, die von HIV betroffen sind, bieten wir Begleitung in vielen Lebenslagen durch professionelle Kräfte.

www.aids-hilfe-lausitz.de 
Die AIDS-Hilfe Lausitz bietet Beratung und Information zu Sexualität und Ansteckung, dem HIV-Test, sozialen Belangen und allen Fragen, die mit HIV/Aids zusammenhängen. Die Aufklärungs- und Präventionsarbeit stehen im Vordergrund.

www.gaybrandenburg.de
Aktuelles schwul-lesbisches Informationsportal, mit umfangreichen Informationen zu Veranstaltungen, Adressen aus Brandenburg oder Beratungsmöglichkeiten in Brandenburg und Berlin. Hier finden Sie auch Termine von HIV-Schnelltest- Angeboten für schwule Männer und Männer, die Sex mit Männern (MSM) haben.

www.love-sex-safe.de
Informationsportal von Jugendlichen für Jugendliche zu Sexualität, sexueller Identität, sexueller und seelischer Gesundheit. Hier findet junge Menschen Wissenstests zu sexuell übertragbare Infektionen, geplante Aktionen sowie andere Beratungsangebote in der Region.

www.andersartig.info
Die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange des Landes Brandenburg, oder einach LKS ist das größte Projekt im Landesverband AndersARTiG. Sie bietet Beratung für lesbische, schwule, bisexuelle und transgender Menschen und deren Angehörige zu den Themen: Coming-Out, Liebe & Beziehungen, Diskriminierung, Mobbing & Gewalt, Sexuelle Gesundheit, Medizinische Anfragen, Beratung zur rechtlichen Situation, Information & Verweisung. Auf der Homepage der LKS finden sich alle Kontaktmöglichkeiten zur Beratung, sowie eine breite Auswahl an weiteren Vereinen und Anlaufstellen.

www.profamilia.de
Die Beratungsstellen von pro familia in Brandenburg bieten Sexual-, Schwangerschafts-, und Paarberatung, ein Angebot, das von vielen Menschen pro Jahr in Anspruch genommen wird. Kinder und Jugendliche erreichen die pro familia SexualpädagogInnen mit ihrer Arbeit, vor allem in Schulen.

Immanuel Beratung Rüdersdorf
Die Beratungsstelle bietet Beratungen für die Bereiche Familienplanung und Schwangerschaft, Schwangerensozialberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung gem. §§ 218f. StGB, Sexualpädagogische Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Schulklassen.

www.invia-berlin.de
IN VIA gibt es seit 2011 im Land Brandenburg und ist im Streetwork-Bereich tätig. Die Beraterinnen leisten Gesundheitsberatung und HIV/Aids-Prävention für Frauen, die im Prostitutionsbereich im Land Brandenburg und im grenzüberschreitenden Raum zu Polen arbeiten.
 

Unsere Aufgaben sind u. a.:

  • ausführliche Beratung zu allen Schutzimpfungen, die im Erwachsenenalter durchgeführt werden sollten, gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
  • kostenlose Durchführung der empfohlenen Schutzimpfungen für gesetzlich Versicherte

Zu den Beratungen ist unbedingt der Impfausweis mitzubringen!
 

Wer als Prostituierte/r tätig werden will, muss vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen und diese in regelmäßigen Abständen wiederholen.

Die Beratungen finden zu folgenden Sprechzeiten statt:

Gesundheitsamt, Klosterstraße 14, 15344 Strausberg

03346 850 6713 / gesundheitsamt@landkreismol.de

Di. - 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr / Fr. - 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 

Um vorherige Absprache per Telefon oder E-Mail wird gebeten. 

Grundsätzliches zur Beratung:

  • die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich

Sie umfasst die Themen:

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelung und Schwangerschaft
  • sowie Beratung über Risiken bei Alkohol- und Drogengebrauch.

Über die gesundheitliche Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

Bitte beachten Sie:
Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/r.
 

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu der Erkrankung, sowie die Aufgaben der Beratungsstelle.

Die Beratungen finden zu folgenden Sprechzeiten statt:

Gesundheitsamt, Klosterstraße 14, 15344 Strausberg

03346 850 6713 / gesundheitsamt@landkreismol.de

Di. - 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr / Fr. - 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 

Um vorherige Absprache per Telefon oder E-Mail wird gebeten. 

Tuberkulose ist:

  • meldepflichtig nach §§ 6/7 IfSG
  • bakterielle Infektionskrankheit durch verschiedene Mykobakterien
  • Tröpfcheninfektion

betroffene Organe der Tuberkulose:

  • Lunge
  • Lymphknoten
  • Urogenitalsystem
  • Knochen
  • Gelenke
  • Verdauungsorgane
  • Zentralnervensystem

Aufgaben der Beratungsstelle:

  • Erfassung von Erkrankten und Krankheitsverdächtigen (sog. Umgebungsuntersuchungen)
  • Veranlassung bzw. Einleitung von Untersuchungen der Kontaktpersonen von Neuinfizierten und Neuerkrankten
  • Veranlassung und Sicherung einer angemessenen Behandlung
  • Nachsorge
  • Beratung; Aufklärung und Unterstützung von Erkrankten, Krankheitsverdächtigen und Gefährdeten einschließlich deren Angehörigen
  • enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
  • Beobachtung der Entwicklung und der Verbreitung sowie regelmäßige Information an das Landesgesundheitsamt und das RKI
  • Vermittlung wirtschaftlicher Hilfen
     

Die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis wird beim Gesundheitsamt beantragt.

Voraussetzungen:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • bestandene Kenntnisüberprüfung oder
  • ausreichende Fachkenntnisse 
       (Erlaubniserteilung nach Aktenlage ohne Kenntnisüberprüfung)

Um die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis zu beantragen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • das Antragsformular finden Sie hier  
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein amtliches Führungszeugnis der Belegart OB (Ausstellungsdatum: nicht früher als einen Monat vor Einreichung)
  • eine ärztliche Bescheinigung im Original (über die gesundheitliche Eignung des Berufes, nicht älter als 1 Monat)
  • ein Nachweis darüber, dass Sie mindestens die Volksschule abgeschlossen haben (Kopie Ihres Schulabgangszeugnisses, beglaubigte Kopie)

Die Kenntnisüberprüfung findet im Gesundheitsamt in Potsdam statt. 

Nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens bzw. nach erfolgreichen Abschlüssen der schriftlichen und mündlichen Heilpraktikerprüfungen erhält der Antragsteller dann vom Gesundheitsamt Märkisch-Oderland die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/in" oder "Heilpraktiker/in für Psychotherapie" oder Heilpraktiker/in für Physiotherapie" ohne Bestallung.

Termine:
Den schriftlichen Teil der Überprüfungen führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:

  • am dritten Mittwoch im März 
    (Anmeldungszeitraum vom 01. bis 31. Dez. des Vorjahres)
  • am zweiten Mittwoch im Oktober 
    (Anmeldungszeitraum vom 01. bis 31. Juli des laufenden Jahres)

Gebühren:
Die Kosten für die Überprüfung durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam betragen:

  • 372 € für die schriftliche Kenntnisüberprüfung (fällig nach Zahlungsaufforderung)
  • 357 € für die mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung (fällig nach Zahlungsaufforderung)
  • 106 € für die Prüfung des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzung inkl. Erlaubniserteilung (fällig nach Zahlungsaufforderung)
  • 53 € für die Rücknahme oder Ablehnung des Antrags gemäß §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 sowie 13 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 (GVBI. I/09, Nr. 11 S. 246)

Die Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage kann auch ohne Kenntnisüberprüfung erteilt werden, jedoch nur beschränkt auf das Gebiet der:

  • Physiotherapie 
  • Psychotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Podologie

Gebühren:

  • bei Erlaubniserteilung: 141,00€
  • bei Ablehnung:              105,75€

Im Falle des Rücktritts von der Überprüfung, bei Nichtteilnahme und bei Nichtbestehen der Kenntnisüberprüfung fällt eine Verwaltungsgebühr/Aufwandsentschädigung in Höhe von 53,00 Euro an.

Weitergehende Informationen zum Verfahren können Sie gerne im Internet unter vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008102.php  nachlesen.

Gesetzliche Grundlage ist der § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939. Demnach bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt im Besitz einer Approbation zu sein. Die Richtlinie zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 12. September 2001 regelt im Punkt 4 das Erlaubnisverfahren.
 

Aufgaben:

  • Erfassung von Angehörigen der Gesundheitsberufe
  • Überwachung von staatlich geregelten Berufen des Gesundheitswesens und des Führens von Berufsbezeichnungen

anzeigepflichtige Gesundheitsberufe sind u. a.:

  • Altenpfleger/in
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/in
  • Ergotherapeut/in
  • Hebamme und Entbindungshelfer/in
  • Heilpraktiker/in (beschränkt für Psychotherapie/Physiotherapie)
  • Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Krankenpflegehelfer/in
  • Logopäde/in
  • Masseur/in, Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
  • Orthoptist/in
  • Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in

Anzeigepflichtig ist jeder, der selbständig:

  • einen Beruf des Gesundheitswesens ausübt
  • krankenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt
  • Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt

Anzeigepflichtig ist die:

  • Aufnahme der Tätigkeit
  • Änderungen zur Tätigkeit, Praxis oder Person
  • Beendigung der Tätigkeit

Unterlagen zur Anzeige:

Externe Links:

Herzlich willkommen auf der Seite für die reisemedizinische Beratung. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen, sowie die Aufgaben der Beratungsstelle.

03346 850 6711 / gesundheitsamt@landkreismol.de

  • Sprechzeiten nur nach Terminvergabe.
  • Zu den Beratungen ist unbedingt der Impfausweis mitzubringen!
  • Die genaue Reiseroute sollte bekannt sein.
     

Aufgaben der Beratungsstelle:

  • Reisemedizinische Beratung anlassbezogen (Pauschalreise, Individualreise, Trekkingtouren, berufsbedingte Aufenthalte ...) in die verschiedensten Länder
  • Empfehlungen zur Malariaprophylaxe einschließlich Verordnung der rezeptpflichtigen Medikamente
  • Beratung und kostenpflichtige Durchführung spezieller reisemedizinischer Impfungen (z.B. Tollwut, Hepatitis A, Typhus,),
  • Achtung: keine Gelbfieberimpfstelle !/ keine Durchführung von Gelbfieberimpfungen

Bescheinigungen zur Mitnahme von Medikamenten nach Betäubungsmittelgesetz und Beglaubigungen von Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens stellt das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Dezernat 3 (Arzneimittel@lavg.brandenburg.de) aus.

Die notwendigen Formulare finden Sie unter:

https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/gesundheit/apotheken-arzneimittel/arzneimittel/

Kosten/Gebühren:
Die Kosten richten sich nach Umfang der reisemedizinischen Beratung.
Etwa jede zweite gesetzliche Krankenkasse erstattet als freiwillige Leistungen die Impfungen/ Malariaprophylaxe für den privaten Auslandsurlaub, teilweise werden die Kosten die reisemedizinische Beratung anteilig übernommen.