Krankenkassen haben für den Rettungsdienst MOL „vorläufige Zahlbeträge“ für das Jahr 2025 anerkannt

Mit E-Mail vom 11.11.2025 hat der Verband der Ersatzkassen (vdek), Landesvertretung Berlin/Brandenburg dem Landkreis Märkisch-Oderland die Höhe der „vorläufigen Zahlbeträge“ mitgeteilt, welche die gesetzlichen Krankenkassen für Einsätze ab dem 01.07.2025 anerkennen, welche bislang noch nicht mit den Kostenträgern abgerechnet wurden. Die Zahlbeträge wurden vom Landkreis Märkisch-Oderland mit der abgestimmten Kosten-Leistungsrechnung bereits im August 2025 ermittelt. Sie sind vorläufig und werden nur unter Vorbehalt gezahlt, da sie einer nachgelagerten Prüfung im Jahr 2026 unterliegen.

Nachfolgend eine Übersicht zwischen der bisherigen Gebühr laut Satzung aus Dezember 2023, dem seit 01.01.2025 gezahlten Festbetrag und dem nunmehr anerkannten vorläufigen Zahlbetrag.

 Gebühr lt. Satzung     Festbetrag             Vorläufiger Zahlbetrag
Rettungswagen (RTW)727,20 Euro528,53 Euro552,64 Euro
Leitstellengebühr RTWNNNN74,83 Euro
Krankentransportwagen (KTW)          258,10 Euro180,15 Euro592,45 Euro
Leitstellengebühr KTWNNNN68,47 Euro
Notfallkrankenwagen (NKW)258,10 EuroNN1.270,58 Euro
Leitstellengebühr NKWNNNN52,72 Euro
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)401,80 Euro244,39 Euro507,16 Euro
Leitstellengebühr NEFNNNN72,15 Euro
Notarztpauschale469,00 Euro375,30 Euro529,96 Euro
Kilometerpauschale0,60 Euro0,60 Euro0,52 Euro

Die anerkannten „vorläufigen Zahlbeträge“ für das Jahr 2025 wirken für den Landkreis Märkisch-Oderland ausschließlich in die Zukunft, da auch ab dem 01.07.2025 eine laufende Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt ist und diese in Höhe der Festbeträge vergütet wurden.

Die gemeinsam mit den Krankenkassen abgestimmte Kosten-Leistungsrechnung weist ab dem Jahr 2025 mehr Kostenpositionen aus, als es bislang der Fall war. Neu ist, dass zusätzlich zu den kalkulierten Gebühren für einzelnen Fahrzeuge des Rettungsdienstes eine zugehörige Leitstellengebühr erhoben wird. Bislang wurden die Kosten der Regionalleitstelle, welche anerkannte Kosten des Rettungsdienstes darstellen, in die Gebühren der einzelnen Fahrzeuge einkalkuliert.

Anerkannte „vorläufige Zahlbeträge“ höher als Gebühr der Satzung

Mit Blick auf die einzelnen „vorläufigen Zahlbeträge“ fällt auf, dass diese in weiten Teilen höher sind als die bislang geltende satzungsgemäße Gebühr, welche von den Krankenkassen im Januar 2025 durch die Festsetzung von rechtswidrigen Festbeträgen gekappt wurde.

Der Landkreis Märkisch-Oderland wird den Krankenkassen in den kommenden Tagen die Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2026 zuleiten. In Erwartung der Antwort der Krankenassen beabsichtigt der Landkreis eine entsprechende Gebührensatzung zu erlassen, welche ab dem 01.01.2026 gültig sein wird. Es ist zu erwarten, dass die Krankenkassen auch für das Jahr 2026 „vorläufige Zahlbeträge“ anerkennen werden.

Ausblicke

Der Landkreis Märkisch-Oderland erwartet am 28.01.2026 im Normenkontrollverfahren des Landkreises Teltow-Fläming vom OVG Berlin/Brandenburg eine Entscheidung zu der Fragestellung, ob die Krankenkassen auch die sogenannten Fehlfahrten und Fehleinsätze im Rettungsdienst zu vergüten haben. Dies entspräche der Rechtsauffassung und bisherigen Kalkulationspraxis des Landkreises Märkisch-Oderland. Die Entscheidung des OVG Berlin/Brandenburg wird dann wiederum in die Kosten-Leistungsrechnung einfließen und dafür sorgen, dass:

  1. Die „vorläufigen Zahlbeträge“ des Jahres 2025 neu beurteilt und das Jahr 2025 bis zum 01.01.2025 zurückgerechnet werden kann und
  2. Die zu erwartenden „vorläufigen Zahlbeträge“ für das Jahr 2026 möglichst noch innerhalb des Jahres 2026 finalisiert werden können.

Der Landkreis Märkisch-Oderland geht davon aus, dass sich der gesamte Prozess aus heutiger Sicht bis mindestens zum III. Quartal des kommenden Jahres strecken wird. Weiterhin ist objektiv nicht damit zu rechnen, dass die nunmehr anerkannten „vorläufigen Zahlbeträge“ für das Jahr 2025 einen merklich positiven Einfluss auf die Liquidität des Rettungsdienstes Märkisch-Oderland bis zum 31.12.2025 haben werden, da eine Rückrechnung des Jahres 2025 erst im Jahr 2026 erfolgen wird.

Fazit

Nach monatelangen Warten auf Umsetzung der Zusage der Krankenkassen vom 30.06.2025, die Festbeträge ab dem 01.07.2025 entfallen zu lassen und durch anerkannte Zahlungen zu ersetzen, ist das derzeitige Ergebnis ernüchternd. Die Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH hat weiterhin keine Planungssicherheit und auch keine merkliche Liquiditätssteigerung im laufenden Jahr. Im Sinne unserer Patientinnen und Patienten wird der Landkreis Märkisch-Oderland aktiv mit allen Beteiligten zusammenarbeiten.

Rettungsdienst

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116117

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Fehlfahrt vs. Festbetrag: 
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FAQs zur aktuellen Situation im Rettungsdienst im Land Brandenburg
Ersteller: Landkreistag Brandenburg
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