
Pressemitteilung 37/2026
Seelow, 13.07.2026
Landkreis begrüßt Landesbeteiligung an der Finanzierung des Rettungsdienstes
Der Landkreis Märkisch-Oderland begrüßt die Ankündigung der Landesregierung Brandenburg, die Kommunen bei der Finanzierung des Rettungsdienstes finanziell zu unterstützen. Mit der zugesagten Beteiligung erkennt das Land seine Mitverantwortung in der seit Jahren geführten Diskussion um die Finanzierung des Rettungsdienstes sowie die rechtlichen Auswirkungen der bisherigen Auslegung des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes an.
Landrat Gernot Schmidt erklärt dazu:
„Wir sind dem Land Brandenburg dankbar, dass es seine Rolle in dieser komplexen und für die kommunale Ebene finanziell äußerst belastenden Situation erkannt hat und nun Verantwortung übernimmt. Mein besonderer Dank gilt Finanzminister Daniel Keller und Kommunalminister Dr. Jan Redmann, die maßgeblich dazu beigetragen haben, eine tragfähige Lösung auf den Weg zu bringen. Dieses Signal ist für uns von großer Bedeutung und zeigt, dass die Herausforderungen der kommunalen Rettungsdienstträger ernst genommen werden.“
Die angekündigte finanzielle Beteiligung des Landes schafft die Voraussetzung dafür, dass der Landkreis Märkisch-Oderland auf den Versand von Gebührenbescheiden für sogenannte Fehlfahrten aus den Jahren 2025 und 2026 verzichten kann. Damit wird eine Lösung ermöglicht, die sowohl die Bürgerinnen und Bürger entlastet als auch den kommunalen Aufgabenträgern die notwendige Planungssicherheit gibt.
Die versandten Informationsschreiben über eine Gebührenfestsetzung haben damit ihre Grundlage verloren. Gebührenbescheide auf dieser Basis werden nicht erlassen.
Mit der jetzt gefundenen Lösung ist die Finanzierung für den aktuellen Zeitraum sichergestellt. Für die darüber hinausgehende Finanzierung des Rettungsdienstes bedarf es jedoch weiterhin einer dauerhaften und rechtssicheren Regelung. Der Landkreis Märkisch-Oderland setzt darauf, dass die auf Bundesebene vorgesehenen gesetzlichen Änderungen zeitnah umgesetzt werden. Ziel ist es, die Kosten sogenannter Fehlfahrten künftig als Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auszugestalten und damit eine verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes langfristig sicherzustellen.
„Die nun erzielte Verständigung ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend wird jedoch sein, dass die angekündigten bundesgesetzlichen Änderungen zügig umgesetzt werden. Nur so kann die Finanzierung des Rettungsdienstes dauerhaft auf eine verlässliche Grundlage gestellt und die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig gesichert werden“, erklärt Landrat Gernot Schmidt.