Geflügelpest

Allgemeine Infos:

  • Geflügelpest wurde in drei Betrieben in den Ortslagen Altfriedland, Neuhardenberg und Neutrebbin amtlich festgestellt.
  • Es wurden zwei Zonen festgelegt:
    • Schutzzone: 3 km um die betroffenen Betriebe
    • Überwachungszone: 10 km um die betroffenen Betriebe (inkl. der Schutzzone)

In diesen Zonen hat JEDER Geflügelhalter, egal ob gewerblich oder privat, sein Geflügel aufzustallen!

Die aktuelle Lagedarstellung mit Suchfunktion finden Sie hier.

Was gilt für beide Zonen (Schutz- und Überwachungszone)?

Im restlichen Kreisgebiet, außerhalb dieser Zonen gilt:

Aufgrund der derzeit hohen Gefährdungslage durch die Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) hat der Landkreis Märkisch-Oderland weitere Schutzmaßnahmen ergriffen. Diese zielen darauf ab, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und vor allem gewerbliche Geflügelhalter zu unterstützen.

Für Gewerbliche Geflügelhalter wird angeordnet, dass ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter entsprechenden Vorrichtungen zu halten sind, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden und so das Risiko einer Infektion zu minimieren. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Tiere und soll die potenziellen wirtschaftlichen Schäden für die Geflügelwirtschaft im Landkreis abmildern.

Privaten Geflügelhaltern wird dringend geraten, ihre Bestände entsprechend der Anordnungen der Allgemeinverfügung zu schützen, um ihren Beitrag zur Eindämmung der Seuche zu leisten.

Die Empfehlung zur Aufstallung basiert auf einer aktuellen Risikobewertung, die eine hohe Gefährdung durch Wildvögel und die Verbreitung des Virus in der Region aufzeigt. Besonders gewerbliche Bestände sind aufgrund ihrer Dichte und wirtschaftlichen Bedeutung besonders gefährdet.

Verbot von Veranstaltungen

Zur weiteren Eindämmung der Geflügelpest hat der Landkreis zudem Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, untersagt. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass der Erreger über den Transport und Kontakt zwischen Tieren unterschiedlichster Herkunft verbreitet wird.

Kontakt

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Leitung Dr. Ralph Bötticher

Waldsiedlung-Eichendamm 14 
15306 Vierlinden OT Diedersdorf 

03346 850-6901 03346 850-6909

veterinaeramt@landkreismol.de

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Bruteiern
(pdf / 0.31 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Geflügel Eintagsküken
(pdf / 0.29 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von gehaltenen Tieren und Erzeugnissen
(pdf / 0.31 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen
(pdf / 0.28 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Eiern
(pdf / 0.3 MB)
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Biosicherheitsmaßnahmen für Eier
(pdf / 0.22 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Schlachtgeflügel
(pdf / 0.35 MB)
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