
Pressemitteilung 36/2026
Seelow, 11.07.2026
Gesundheitsamt ordnet Abkochgebot für Trinkwasser in Buckow an
Die aktuellen Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen zeigen, dass sich die nachgewiesenen coliformen Keime im Trinkwasserversorgungsnetz verteilt haben. Nach derzeitigem Stand ist die gesamte Ortslage Buckow betroffen.
Auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse hat das Gesundheitsamt des Landkreises Märkisch-Oderland ein Abkochgebot für das Trinkwasser angeordnet. Damit wurde die zunächst vorsorgliche Information an die Bevölkerung den aktuellen Erkenntnissen angepasst.
Das Gesundheitsamt und die Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Märkische Schweiz mbH (WAMS) stehen weiterhin in engem Austausch. Gemeinsam werden die Ursachen der Verunreinigung ermittelt und alle erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem zusätzliche Trinkwasseruntersuchungen, intensive Netzspülungen sowie weitere technische und hygienische Maßnahmen.
Um alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich zu erreichen, verteilt der Wasserversorger noch heute Informationsflyer an sämtliche Haushalte in der Ortslage Buckow. Darin werden die notwendigen Verhaltensmaßnahmen und das angeordnete Abkochgebot erläutert.
Zum Schutz der Gesundheit gilt bis auf Weiteres:
- Leitungswasser vor dem Trinken sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken ausschließlich abgekocht verwenden.
- Das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen lassen.
- Zum Zähneputzen, zur Reinigung offener Wunden sowie für jeden Kontakt mit Schleimhäuten (beispielsweise Augen oder Mund) ausschließlich abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwenden.
- Menschen mit geschwächtem Immunsystem – insbesondere ältere Menschen, Säuglinge und Kleinkinder, Schwangere sowie Personen mit einer krankheits- oder medikamentenbedingten Immunschwäche – wird empfohlen, bis auf Weiteres nicht zu duschen.
- Für die Toilettenspülung sowie andere häusliche Zwecke ohne direkten Kontakt zum Trinkwasser kann Leitungswasser weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres. Es wird erst aufgehoben, wenn durch wiederholte mikrobiologische Untersuchungen nachgewiesen ist, dass das Trinkwasser wieder den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Die Bevölkerung wird gebeten, die aktuellen Informationen des Landkreises Märkisch-Oderland sowie der WAMS aufmerksam zu verfolgen. Bitte informieren Sie auch Familienangehörige, Nachbarn und Mitbewohner über das Abkochgebot.
Aktuelle Informationen sind unter www.wvms.de/aktuelle-stoerung abrufbar.
Für Rückfragen steht die Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Märkische Schweiz mbH unter der Telefonnummer 033433 655-0 zur Verfügung.